Usbekistan in den Kreis der APS+-Länder aufgenommen
Den Hintergrund des Wechsels von der allgemeinen APS-Regelung in die APS+-Regelung erläutert die EU in einer News:
“The acceptance of Uzbekistan as a beneficiary of GSP+ reflects the recognition of reforms undertaken by the government, in particular to improve the business climate, the judicial system, security services, labour conditions, and administrative accountability and efficiency. It also testifies to consistent positive development in the socio-economic and labour sphere.”
Am Ende der News wird eine Seite mit Informationen über den Handel mit Usbekistan verlinkt. Demnach sind die wichtigsten unter die APS-Präferenzen fallenden Exportgüter Usbekistans Textilwaren, insbesondere aus Baumwolle; auch Kleidung, sowie Kunststoffe und Waren aus Kunststoff, gefolgt von Früchten, Nüssen und Gemüse.
Um die Zollpräferenz zu beantragen, muss Ihr Geschäftspartner ein registrierter Exporteur sein. Usbekistan hat das REX-System seit dem 30. Juni 2020 vollständig umgesetzt. Ob Ihr Geschäftspartner über eine gültige REX Nummer verfügt, prüfen Sie beim Import über die Datenbank der EU Rex number valitation.
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