Merkblatt des Zolls zu Zollanmeldungen
Alle neu aufgenommen oder geänderten Absätze werden in kursiver Schrift dargestellt. Darunter fallen folgende Hinweise:
- Neu sind z.B. die Definitionen zu steuerlichen Sondergebieten. Diese umfassen zwar das Zollgebiet der Union, gehören aber nicht zum Steuergebiet der Union.
- Sollte es neue EU-Verordnungen geben, die das Merkblatt betreffen, wurden diese in den Texten aktualisiert. Daher finden sie im Abschnitt III die aktuellen Verordnungen zu Unternehmensstatistiken oder zu Marktorganisationsgesetzen.
- Für die Änderungen, die sich aus dem Inkrafttreten des ICS2 ergeben, wurden die neuen Anforderungen, die sich für Postbetreiber und Expressbeförderer ergeben, aufgenommen.
- In der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung sind die Hinweise enthalten, wann die zur Bewilligungsnummer des Verwahrungslagers zu melden ist oder welche Ausnahmen vorgesehen sind.
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