Neue Dual-Use-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Alle Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die Unternehmen bis zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/821 stellen, werden noch auf der Grundlage der bisherigen Verordnung (EG) 428/2009 erteilt.
Neu aufgenommen
Mit der neuen Dual-Use-Verordnung wird erstmals auf EU-Ebene eine Regelung für technische Unterstützung im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern des Anhang I festgelegt. Das kann z.B. Reparaturen, Montage oder technische Dienstleistungen betreffen.
Neu findet sich eine Catch-all-Regelung für nicht gelistete digitale Überwachungsgüter. Diese werden im Art. 2 Nr. 20 definiert als: Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die besonders dafür konstruiert sind, die verdeckte Überwachung natürlicher Personen durch Überwachung, Extraktion, Erhebung oder Analyse von Daten aus Informations- und Telekommunikationssystemen zu ermöglichen.
Eine Genehmigungspflicht besteht für Unternehmen dann, wenn es durch Behörden informiert wurde oder Kenntnis darüber hat, dass die betreffenden Güter ganz oder teilweise für eine Verwendung im Zusammenhang mit interner Repression und/oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Mehr zur Analyse der Reform lesen Sie in dem Beitrag von Dr. Ulrike Jasper: Die wesentlichen Änderungen im Überblick
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Die wichtigsten Eckpunkte der Reform stellt Dr. Ulrike Jasper in 90 Minuten in einem Online-Seminar vor: Die Reform der Dual-Use-VO in der Praxis am 27. Juli und am 15. September an. Dabei werden die bisher gültigen EU-Vorschriften der EG-Dual-Use-VO 428/2009 mit denen der neuen Dual-Use-VO verglichen. Dr. Ulrike Jasper wirft nicht nur einen Blick auf die wesentlichen Änderungen, sondern auch auf das, was weiterhin unverändert bestehen bleibt. Dabei geht sie unter anderem auf die neue Catch-all-Regelung in Art. 5 für die Ausfuhr nicht gelisteter digitaler Überwachungsgüter (cyber surveillance items) ein – und natürlich auf alle Fragen, die Sie aus Ihrer Praxis mitbringen.
Etwas weiter geh der Blick im Seminar Exportkontrolle nach der Dual-Use Reform - praxisnah vermittelt am 30. September von 09.00 - 12.30 Uhr. Hier geht Dr. Ulrike Jasper auf die Systematik und die rechtlichen Grundlagen des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts ein. Bestehende Verbote und Beschränkungen aus den EU-Embargoverordnungen werden ebenso thematisiert wie die Güterklassifizierung nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts – inklusive der Neuerungen im Bereich der Überwachungsgüter (cyber surveillance items). Anhand von Fallbeispielen lernen Sie die Besonderheiten der Exportkontrolle kennen. Gerne können Sie im Vorfeld Beispiele aus Ihrem Alltag an seminare@aeb.com schicken.
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