USA: Kommen erhöhte Zollsätze für Länder mit Digitalsteuern?
Durch die Digitalsteuer sollen Konzerne wie Facebook und Google auch in europäischen Ländern Steuern zahlen. Das tun sie bisher nur in minimalem Ausmaß. Für das Steuerrecht hat das bedeutende Folgen, denn damit sollen Werte nicht mehr dort besteuert werden, wo sie geschaffen werden, sondern dort, wo der Konsum stattfindet. Ein erster Vorstoß der EU-Kommission wurde am 4. Dezember 2018 durch die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten vorerst gestoppt. Doch unilateral erheben Spanien, Italien und Frankreich inzwischen 3 Prozent und Österreich 5 Prozent Digitalsteuer. Diese Steuer gibt es zudem auch in Großbritannien (2%), Indien (2%) und der Türkei (7,5%).
Die US-amerikanische Reaktion auf die französische Digitalsteuer
Frankreich erhebt die Digitalsteuer seit 2019. Daraufhin kündigte der damalige US-amerikanische Handelsbeauftragte Robert Lighthizer im Sommer 2020 Zusatzzölle auf französische Produkte in Höhe von 25 Prozent an. Die Zölle wurden nach ihrer Verabschiedung bislang auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, so die letzte Mitteilung vom 12. Januar 2021.
Die Handelsbeauftragte fordert Stellungnahmen ein
Nun sind die Länder Österreich, Indien, Italien, Spanien, die Türkei und das Vereinigte Königreich in den Fokus der neuen US-Handelsbeauftragten geraten. Sie hat am 31. März 2021 Mitteilungen im Gesetzblatt mit der Bitte um Stellungnahmen zu möglichen Vergeltungsmaßnahmen veröffentlicht. Auch hier stehen zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf unterschiedliche Produkte mit Ursprung in diesen Ländern im Raum. Schriftliche Stellungnahmen der betroffenen Länder müssen bis zum 30. April 2021 vorliegen. Im Mai 2021 will Katherine Tai eine öffentliche Anhörung dazu einberufen.
Gegen Brasilien, die Tschechische Republik, Indonesien und die Europäische Union wurde das Verfahren eingestellt, da sie bis zum 25. März 2021 keine Digitalsteuern einführten.
Rechtlicher Hintergrund: Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“
Noch unter Donald Trump hatte der damalige Handelsbeauftragte Robert Lighthizer im Juni 2020 festgestellt, dass die Digitalsteuern nicht mit internationalem Steuerrecht vereinbar sind, US-Digitalunternehmen diskriminieren und daher unter den Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“ fallen. Dieser wird vom amtierenden Handelsbeauftragten angewendet, wenn ausländische Staaten den Handel der USA mit anderen Staaten belasten oder beschränken. Er ermöglicht auch Vergeltungsmaßnahmen wie Zusatzzölle.
Digitalabgaben stehen 2021 im Fokus
Das Thema „Digitalabgaben“ ist von weltweitem Interesse. Seit die WTO die Declaration on Global Electronic Commerce 1998 in Genf verabschiedet hat, wird diese alle zwei Jahre verlängert. Bereits 2019 kam es dabei zu Protesten von Schwellenländern und NGOs. Eine Neufassung wird in der 12. Ministerkonferenz Ende 2021 vorgestellt und dient als Verhandlungsgrundlage.
Die EU-Führungsspitzen bekräftigen ihre Absicht, bis Mitte 2021 eine einvernehmliche globale Lösung für die internationale Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Rahmen der OECD zu erreichen. Sie bestätigen auch, dass die EU bereit sei, weiter voranzugehen, falls keine Aussicht auf eine globale Lösung besteht. Daher hat die EU-Kommission im Auftrag des Europäischen Rates bereits einen Vorschlag zu einer Digitalabgabe vorbereitet. Die öffentliche Konsultation dazu wurde am 12. April 2021 abgeschlossen und geplant ist die europaweite Einführung dann ab Januar 2023.
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