Importbeschränkungen für Abfälle in die Türkei
Die Statistiken belegen die Notwendigkeit eines behördlichen Eingriffs: Im Jahr 2019 importierte die Türkei rund 48.500 Tonnen Abfall pro Monat, 2018 waren es laut Eurostat noch 33.000 Tonnen monatlich. Im vorletzten Jahr stammten die meisten Abfälle aus Großbritannien (154.000 Tonnen), Italien (89.000 Tonnen), Belgien (86.000 Tonnen) und Deutschland (67.000 Tonnen).
Betroffen vom Importverbot
Im Anhang 1 genannten Waren der Produktkonformitätsverordnung “Ürün Güvenligi ve Denetimi: 2021/3 vom 31. Dezember 2021 unterliegen einer Einfuhrgenehmigungspflicht. Betroffen sind z.B. Zolltarifnummern 262011, 262019 und 3901 – 3907. Für Waren aus dem Anhang 2A und 2B ist eine Verbringung grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann eine Ausnahmeregelung geltend gemacht werden.
Das Portal German Trade and Invest bietet mit einer Übersicht zu den Produktkonformitätsverordnungen für 2021 auf Seite 21 f. einen deutschen Überblick zu den betroffenen Warennummern, den zuständigen Behörden und weitere Erläuterungen.
Ein Import weiterer Kunststoffabfälle, wie etwa Kunststoffverpackungen, ist demnach weiterhin möglich.
Weiterführende Links zur gesetzlichen Regelung der Abfallentsorgung in der Türkei
- Grundlegend für EU-Unternehmen ist die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen mit Link zur Delegierten Verordnung mit verschärften Regelungen zu Kunststoffabfällen vom 19. Oktober 2020
- Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfall-Rahmenrichtlinie) - diese wird in der Türkei im Umweltgesetz Nr. 2872 umgesetzt.
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