Abgabenerleichterungen für Hilfsgüter bis Ende 2021 verlängert
Die EU-Kommission hat zur leichteren Übersicht eine Indikativ-Liste herausgegeben, in der Sie die betroffenen Warennummern, Beschreibungen und den aktuellen Drittlandszollsatz nachsehen können. Diese hat einen Stand vom 21. Januar 2021. Die Website des Zolls zu Hilfsgütern gibt weitere Hinweise, z.B. zur Einreihung von medizinischer Schutzausrüstung oder Impfstoffen sowie zur Codierung für priorisierte Importe. Sie wurde am 22. April aktualisiert.
Zur Einfuhrumsatzsteuer wird in der Indikativ-Liste der EU darauf hingewiesen, dass für die meisten dieser Güter der normale Mehrwertsteuersatz gilt. Den Mitgliedstaaten ist allerdings freigestellt, ob sie für Arzneimittel, Impfstoffe oder Testkits einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz oder den Nullsatz anwenden.
Um die in der Indikativ-Liste genannten Geräte und Materialien mehrwertsteuer- und zollfrei zu importieren, müssen außerdem folgende Voraussetzungen laut Zollverwaltung erfüllt werden:
- die Einfuhr erfolgt von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege oder in deren Auftrag.
- die nachweislich unentgeltliche Verteilung an Personen, die an COVID-19 erkrankt, davon bedroht oder an der Bekämpfung des Ausbruchs beteiligt sind.
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