Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
In der Fachmeldung des Zolls zum Entwurf der Gesetzesänderung vom November 2020 werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Dies ist nun in die nationale Gesetzgebung eingeflossen und führt zu Änderungen von Verbrauchsteuergesetzen, wie dem Kaffeesteuergesetz, dem Alkoholsteuergesetz oder dem Tabaksteuergesetz. Das betrifft unter anderem folgende Punkte:
- Die Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr werden zwischen Mitgliedstaaten künftig mit EMCS erfolgen.
- Es werden zwei neue Erlaubnisformen für folgende Rechtsfiguren eingeführt:
Eine Erlaubnis zum Zertifizierten Empfänger ist für Personen notwendig, die Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkoholerzeugnisse oder Schaumwein aus dem steuerrechtlich freien Verkehr aus einem anderen Mitgliedsstaat empfangen wollen.
Eine Erlaubnis zum Zertifizierten Versender wird für Personen gebraucht, die Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkoholerzeugnisse oder Schaumwein im steuerrechtlich freien Verkehr an einen zertifizierten Empfänger in einen anderen Mitgliedsstaat senden.
- Künftig wird eine verbrauchsteuerrechtliche Ausfuhr durch Überführung in ein zollrechtliches externes Versandverfahren möglich sein.
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