Übergangsregelungen für Importe von Kleinsendungen geplant
Seit klar ist, dass mit der Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes der EU die Freigrenze von 22 Euro fällt, sind bereits digitale Lösungen in der Planung. Klar ist auch: ATLAS IMPOST, das einen superreduzierten Datensatz für Kleinsendungen (Low Value Consignments) vorsieht, wird zollseitig nicht vor Januar 2022 zur Verfügung stehen. Auch andere Wege, um die Mehrwertsteuer gesammelt zu entrichten, bieten für die meisten Unternehmen keinen Ausweg.
Der Import One Stop Shop (IOSS) ermöglicht es Lieferanten aus Drittländern, über eine EU-weit einzige MwSt-Nummer die fällige Mehrwertsteuer in den EU-Mitgliedsstaaten der jeweiligen Empfänger zu entrichten. Damit bleibt die Sendung für den Empfänger einfuhrumsatzsteuerfrei. Dieses Modell ist nur für das B2C-Umfeld vorgesehen.
Alternativ können Post- und Kurierdienste im Rahmen der “Special Arrangements” Sendungen in direkter oder indirekter Vertretung des Empfängers anmelden. Die Mehrwertsteuer wird dann vom Empfänger an den Post- oder Kurierdienst gezahlt und diese führen die Mehrwertsteuer monatlich gesammelt ab.
Mehr dazu lesen Sie im Fachbeitrag des Zoll unter eCommerce: Informationen zu den Neuerungen ab 1. Juli 2021.
Die Generalzolldirektion informiert zu einer Interimslösung
Jedes Unternehmen, das bereits Importanmeldungen z.B. über Import Filing: ATLAS von AEB durchführt, kann dies natürlich auch für Sendungen unter 22 Euro erledigen. Durch die Generalzolldirektion wird allerdings eine Übergangslösung außerhalb einer elektronischen ATLAS-Meldung angedacht.
Die IHK Rhein-Neckar meldet auf ihrer Website dazu einen Workflow:
Hierzu sollen Unternehmen einzelne Sendungen in Form von sogenannten „Manifesten“ (Excellisten) bündeln und an die Zollverwaltung übermitteln. Auf Basis dieses Manifests soll dann ein zusammengefasster Abgabenbescheid erstellt werden. Die GZD bittet diejenigen Unternehmen, die ein hohes Importvolumen von Sendungen bis 22 Euro haben bzw. ab dem 1. Juli 2021 erwarten, um zeitnahe Kontaktaufnahme per E-Mail an: DVA2.gzd@zoll.bund.de.
Insofern sind Unternehmen je nach Aufwand gut beraten, Kontakt zur GZD herzustellen oder auf Ihr zuständiges Hauptzollamt zuzugehen.
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