Verbote im Veredelungsverkehr mit China
Im Dezember 2020 hat sich das chinesische Wirtschaftsministerium im Erlass Nr. 54 zu den Verboten im Veredelungsverkehr geäußert und die Anpassung des Katalogs der verbotenen Waren für den verarbeitenden Handel dokumentiert.
Zwei Listen wurden dabei veröffentlicht. In der ersten Liste werden Waren aufgeführt, deren Ein- und Ausfuhrverboten ab 1. Dezember 2021 aufgeboben wurden. In der zweiten Liste sind die Waren aufgeführt, für die weiterhin Ein- oder Ausfuhrverbote (oder beides) bestehen.
Wie können Sie diese Listen auch ohne Chinesisch-Kenntnisse lesen? Da die Zolltarifnummern bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet werden (HS-Unterposition), haben Sie einen ersten Anhaltspunkt, ob Sie von diesen Listen betroffen sind. Ab der 7. Stelle gibt es nationale Unterschiede. Sie können daher die ersten Stellen der Nummern in den Listen mit dem Warenverzeichnis abgleichen.
Sobald Sie Nummern abgeglichen haben, sollten Sie die Erläuterungen in den Spalten beachten. Das GTAI hat Spaltenüberschriften und die wichtigsten Einträge aus dem Chinesischen in diesem Artikel übersetzt:
Kurz: Sollten Sie eigene Warennummern auf der Liste 1 (5 Seiten) oder der Liste 2 (7 Seiten) finden, können Sie mit diesen Hinweisen die richtigen Schlüsse ziehen. Sollten Sie den Erlass im Original lesen wollen, können Sie natürlich direkt in die Quelle dieser Nachricht schauen:
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