Frankreich: Triman macht dem Grünen Punkt den Garaus
Auf Konsumgütern und ihren Verpackungen, die für den französischen Markt produziert werden, müssen seit 2015 neben dem Grünen Punkt auch Hinweise zur Mülltrennung und Recyclingfähigkeit, ggf. ergänzt durch „Triman”, angebracht werden; der grüne Punkt wurde optional. Ab 1. April 2021 wird dann der Grüne Punkt ganz verbannt: Eine Strafzahlung in Höhe der Lizenzgebühr soll nach Informationen der IHK Saarland für Verpackungen anfallen, die weiterhin mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet werden.
Für Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt wurden, gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Eine weitere befristete Ausnahme besteht für Verpackungen, die auch in Spanien oder Zypern auf den Markt gebracht werden, denn dort ist die Aufbringung des Grünen Punktes gesetzlich verpflichtend.
Für Verpackungen und Produkte, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, sieht das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 1. Januar 2022 eine einheitliche Mülltrennungsanweisung in Verbindung mit dem Triman vor; der Zeitplan könnte sich auf Grund administrativer Prozeduren noch ändern.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare