Prüfung von Gütern gegen den Anhang I der Dual-Use-Verordnung
Güter, die sowohl zu zivilen Zwecken als auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können, listet die EU in Anhang I der DU-Dual-Use-Verordnung. Damit Hersteller und Händler von Gütern sicher wissen, um welche Güter es sich dabei handelt, enthält Anhang I eine genaue Struktur mit Beschreibungen. So können Sie Ihren Warenstamm auf Dual-Use-Güter überprüfen.
Dual-use-Güter sind bei der Ausfuhr genehmigungspflichtig und vor dem Export wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt. Achten Sie daher bei der Ausfuhranmeldung auf die korrekt codierte Unterlage.
Einreihung ist keine Klassifizierung
Von der Klassifizierung ist die zollrechtliche Einreihung zu unterscheiden. Die zollrechtliche Tarifierung ist die Einreihung der Materialien in die Kombinierte Nomenklatur – das entspricht einer 8-stelligen Warennummer. Die zollrechtliche Einreihung muss neben der Klassifizierung erfolgen. Bei der zollrechtlichen Einreihung helfen Ihnen zum Beispiel die Online-Recherche des Statistischen Bundesamtes und des Fachverlag Reguvis, die Datenbank EZT-Online des Zolls oder Product Classification von AEB. Mit Product Classification von AEB haben Sie zusätzlich den direkten Zugriff auf den Anhang I der Dual-Use-Verordnung, das aktuelle Umschlüsselungsverzeichnis und eine integrierte Stichwortsuche.
Mit der Tarifierung haben Sie noch keine Klassifizierung nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts durchgeführt, sondern zunächst eine eindeutige Warentarifnummer dem Zoll gegenüber gefunden. Das kann in zollrechtlichen Bewilligungen, den gewählten Verfahren oder für Sicherheitsleistungen entscheidend sein.
Um Ihre Materialen gegen Güterlisten zu prüfen, brauchen Sie einen zweiten Schritt, der den Blick in den Anhang I der EU-Dual-Use-VO verlangt.
Güter mit doppeltem Verwendungszweck sicher identifizieren
Nicht jedes Produkt ist ein Gut mit einem doppelten Verwendungszweck im exportkontrollrechtlichen Sinn. Sonst wären der Phantasie keine Grenzen gesetzt, wie es findige Actionhelden in Fernsehserien vorleben. Dort erreichen diese mit Hilfe gewöhnlicher Gegenstände wie eines Kaugummis, eines Bleistifts, Schnürsenkeln, Kerzenwachs oder einer Büroklammer spektakuläre Effekte. Das gilt nicht in der Exportkontrolle. Ihre Materialien sind nur dann Dual-Use-Güter, wenn diese unter Nennung ihrer technischen Eigenschaften im Anhang I der EU-Dual-Use-VO gelistet sind.
Die Dual-Use-Güterliste des Anhang I gilt einheitlich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Grundlage dazu bildet die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlamentes und des Rates. Um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten, werden die Anhänge der Verordnung jährlich aktualisiert herausgegeben. Zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2616 der Kommission vom 16. Dezember 2023.
Folgen Sie der Struktur der Verordnung
Sie finden sich leichter im Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung zurecht, wenn Sie die Struktur der Verordnung für die Klassifizierung Ihrer Waren nutzen. Dabei erreichen Sie in einem Drei-Sprung die richtige Exportkontrollnummer.
1. Finden Sie die richtige Kategorie:
3.Jetzt kann die Exportkontrollnummer mit ggf. Ziffern und Buchstaben gemäß der Verordnung folgen.
Um Ihr Gut sicher in dieser Struktur wiederzufinden, müssen Sie Kenntnisse über die technischen Beschaffenheiten ihrer Produkte haben. Aus welchem Material ist das Gut? Welche Leistungsmerkmale weist das Gut auf? Sind Sie Hersteller der Produkte, liegen Ihnen die Spezifikationen direkt vor, andernfalls brauchen Sie Unterstützung, zum Beispiel von Ihrer Einkaufsabteilung, die die genauen Angaben beim Hersteller anfragen kann.
- Kategorie 0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
- Kategorie 1 Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
- Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung Kategorie 3 Allgemeine Elektronik
- Kategorie 4 Rechner
- Kategorie 5 Telekommunikation und „Informationssicherheit“
- Kategorie 6 Sensoren und Laser
- Kategorie 7 Luftfahrtelektronik und Navigation
- Kategorie 8 Meeres- und Schiffstechnik
- Kategorie 9 Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
- Gattung A: Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile
- Gattung B: Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
- Gattung C: Werkstoffe und Materialien
- Gattung D: Datenverarbeitungsprogramme (Software)
- Gattung E: Technologie
Um Ihr Gut sicher in dieser Struktur wiederzufinden, müssen Sie Kenntnisse über die technischen Beschaffenheiten ihrer Produkte haben. Aus welchem Material ist das Gut? Welche Leistungsmerkmale weist das Gut auf? Sind Sie Hersteller der Produkte, liegen Ihnen die Spezifikationen direkt vor, andernfalls brauchen Sie Unterstützung, zum Beispiel von Ihrer Einkaufsabteilung, die die genauen Angaben beim Hersteller anfragen kann.
Keine eins-zu-eins-Übersetzung
Jetzt wird deutlich, warum es keine PDF-Liste und keine Software geben kann, die Ihnen nach Eingabe einer Warentarifnummer als Ergebnis eine Exportkontrollnummer nach der Dual-Use-Verordnung ausgibt.
Aus einer Warentarifnummer geht hervor, dass Sie eine Pumpe vor sich haben und diese exportieren möchten. Ob diese aus Edelstahl besteht oder welche Gewichtsanteile von Chrom oder Nickel enthalten sind, wird aus der Warentarifnummer nicht sichtbar. Diese könnten zum Beispiel unter die Exportkontrollnummer 2B350.i. fallen. Dazu braucht es Fachkenntnisse über das Material oder die Spezifikationen.
Erst nach der sicheren Klassifizierung können Sie entscheiden, ob es sich um ein gelistetes Dual-Use-Gut handelt. In diesem Fall beantragen Sie für Ihren Export eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Oder handelt sich um ein Gut, dass nicht in den Anhängen der Dual-Use-Verordnung enthalten ist? Dann weisen Sie Ihre Prüfung gegenüber dem Zoll rechtlich nach, indem Sie die Negativcodierung Y901 in den Positionsunterlagen melden.
Welche Hilfsmittel gibt es?
Neben der Nutzung des Stichwortverzeichnisses zu den Güterlisten des Exportkontrollrechts, bietet das Umschlüsselungsverzeichnis eine Hilfestellung beim Auffinden der möglicherweise in Frage kommenden Güterlistennummer. Das Umschlüsselungsverzeichnis gibt auf Basis der Warentarifnummer Hinweise, in welcher Kategorie, Gattung oder Exportkontrollnummer sich ebenfalls ein Blick lohnt. Herausgeber ist sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die EU-Kommission durch die Correlation list between TARIC and the EU Dual Use list.
Der Vorteil: Sie starten mit der Warentarifnummer und bekommen bereits Vorschläge zu den Exportkontrollnummern. Wie oben beschrieben gilt: Diese Verzeichnisse können keine eins-zu-eins-Übersetzung anbieten, sondern nur rechtlich unverbindliche Anhaltpunkte, die Sie beim Finden der richtigen Exportkontrollnummer unterstützten.
Exportkontrolle im Unternehmen verankern
Spätestens wenn Sie durch den EZT-Online oder die Unterlagenprüfung auf Basis TARIC in Export Filing: ATLAS auf die Codierung Y901 hingewiesen werden, starten Sie mit der Prüfung von Dual-Use-Gütern. Ihre Exportkontrollprüfungen im Unternehmen sollten auch die weiteren Schritte sicher durchlaufen können und nachweisbar in einem Internen Compliance Programm (ICP) dokumentiert werden. Dabei gehören zu einer sicheren Prüfung weitere Kontrolllisten dazu, wie die nationale Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A und B oder eine Personenprüfung durch Sanktionslisten-Screening. Umfassende Informationen zum gesamten Prozess bietet Ihnen das Merkblatt Exportkontrolle und das BAFA.
Tipp von AEB: Hilfe bei der Prüfung von Gütern
Die Online-Plattform SOLID bietet einen interaktiven Fragenkatalog, der Sie mit Hilfe gezielter Fragestellungen durch Teil I der Ausfuhrliste und den Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung 428/2009 führt. Testen Sie SOLID unter dem Eintrag “Habe ich Dual-Use oder Rüstungsgüter?” Registrieren Sie sich kostenlos und finden zu Ihrem Gut die Exportkontrollnummer.
>> Mit einem Klick zu solid-app.de
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