Elektronische Anträge im gewerblichen Rechtschutz stellen
Ab dem 31. Mai 2021 müssen Anträge zum Grenzbeschlagnahmeverfahren über das BuG im Verfahren ZGR gestellt werden. Zur Identifizierung des Antragsstellers wird dann neben einem Benutzer und dem Passwort ein Elster-Zertifikat benötigt.
Im ersten Schritt können Sie Anträge zum Grenzbeschlagnahmeverfahren elektronisch an den Zoll stellen. In weiteren Ausbaustufen ist es geplant, dass Ihnen der Zoll die Entscheidungen elektronisch in Ihr Postfach übermittelt.
Grundsätzlich können alle Antragsarten dort gestellt werden, die unionsweit rechtsgültige Schutzrechte betreffen oder auf Grundlager nationaler Rechtsvorschriften möglich sind:
- Unionsantrag nach Art. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 i.V.m. Art. 4 VO (EU) Nr. 608/2013
- Nationaler Antrag nach Art. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 VO (EU) Nr. 608/2013
- Antrag nach deutschen Rechtsvorschriften (z.B. § 146 Markengesetz)
Zu bereits bewilligten Anträge können Sie im BuG direkt Verlängerungen beantragen.
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