Was bedeutet die US-amerikanische Military End-User List für Ihr Unternehmen?
Aus welchen Gründen wurde diese neue US-Sanktionsliste eingeführt?
Militärische Endverwender (Military End User) aus Birma, China, Russland und Venezuela sind auf der US-Sanktionsliste MEU eingetragen. Mit der Veröffentlichung der neuen Liste verfolgt BIS das Ziel, den Erwerb bestimmter US-Güter und -Technologien durch eingetragene Endverwender einzuschränken. Im Detail geht es dabei um Güter und Technologien, deren ECCN (Export Control Classification Number) und Beschreibung in Supplement No. 2 zu Part 744 der EAR aufgeführt sind.
Die gelisteten Unternehmen stellen aus Sicht der U.S. Behörden ein signifikantes Risiko einer "militärischen Endverwendung" (military end use) von o.g. Güter und Technologie dar oder können als "militärische Endverwender" (military end user) im Sinne von § 744.21 EAR eingestuft werden. Daher erfordern die Exporte, Reexporte oder Inlandslieferungen an die auf der MEU List aufgenommenen Unternehmen eine Genehmigung.
Wann muss Ihr Unternehmen gegen die Military End User List prüfen?
Die Antwort auf die Frage ist davon abhängig, ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der MEU Liste fällt.
Die MEU List richtet sich an Unternehmen, die U.S. Personen sind oder mit bestimmten U.S-Produkten (aus Supplement No. 2 zu Part 744 EAR) handeln. Wichtig ist dabei zu betonen, dass die gelisteten Firmen oder Organisationen nicht dem umfassenden Bereitstellungsverbot unterliegen, sondern der Handel von definierten Gütern nach Birma, China, Russland oder Venezuela eingeschränkt werden soll.
Wenn das zutrifft, muss das betroffene Unternehmen für seine konkreten Geschäfte mit Military End Usern aus Birma, China, Russland oder Venezuela die bereits angesprochene Genehmigungspflicht beachten.
Welche Auswirkungen hat die MEU Liste auf Ihre Due Diligence und KYC-Prozesse?
Bei der Veröffentlichung der MEU-List warnte die US-BIS-Behörde, dass es sich nicht um eine erschöpfende Liste aller militärischen Endverwender handelt. Das bedeutet also nicht, dass andere Parteien, die nicht auf der MEU List aufgenommen wurden, von den gesetzlichen Verboten ausgenommen sind.
Mit anderen Worten: Exporteure müssen auch weiterhin sicherstellen, dass Lieferungen von Gütern aus Supplement No. 2 zu Part 744 EAR nicht an nicht gelistete militärische Endverwender in China, Russland oder Venezuela erfolgen oder für militärische Endverwendungen in diesen Ländern bestimmt sind. Selbst wenn keine auf der MEU-List aufgeführten Unternehmen an der Transaktion beteiligt ist.
Die MEU List wurde seitens BIS eingeführt, um Exporteure bei der Überprüfung ihrer Kunden auf militärische Endverwender oder auf Beteiligung an militärischen Endverwendung zu unterstützen, wenn sie die oben erwähnten US-Güter (re-)exportieren oder transferieren. Damit werden Risikoanalysen rund um Kundenidentitäten (Know Your Customer) in den Fokus gerückt.
Wie unterstützt AEB bei der Einhaltung von US-Sanktionen?
Die Compliance Screening Software von AEB erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die Military End User List automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce und Co.
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