Wie die EU Handelsinteressen gegen illegal handelnde Partner schützen kann
Seit dem 10. Dezember 2019 verfügt das Streitschlichtungsgremium der WTO nicht mehr über die Mindestzahl von drei Richtern. Diese faktische Blockade der Streitschlichtung führte im April 2020 zu einer Übergangslösung, die im Juli durch die Wahl von zehn Schiedsrichtern wirksam wurde. Diese konnten die Berufungsfunktion des WTO-Streitbeilegungsgremiums vorübergehend wieder aufnehmen. Nun hat die EU eine dauerhafte Lösung aus der Sackgasse gefunden.
Auf den Punkt gebracht
“The European Union must be able to defend itself against unfair trading practices”, so Valdis Dombrovski in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Februar.
Mit der Verordnung (EU) 2021/167 kann die EU gegen Länder vorgehen, die Handelsregeln verletzen und gleichzeitig die Beilegung von Streitigkeiten blockieren. Die Verordnung deckt nun Streitigkeiten im Zusammenhang mit Waren, Dienstleistungen sowie bestimmten Rechten an geistigem Eigentum ab. Zudem kann die Kommission auch solche Verstöße untersuchen, die sich negativ auf Arbeitnehmer oder die Umwelt auswirken.
Das ändert sich konkret
In zwei Punkten fasst German Trade & Invest (GTAI) die Änderungen zusammen:
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Die EU wird ermächtigt, Maßnahmen zum Schutz ihrer Handelsinteressen in der WTO und im Rahmen bilateraler Abkommen zu ergreifen, wenn ein Handelsstreit blockiert wird, obwohl die EU nach Treu und Glauben bemüht ist, die Streitbeilegungsverfahren einzuhalten (Zuvor durften erst dann Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, wenn der Streitbeilegungsprozess vollständig durchlaufen wurde).
- Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung und möglicher handelspolitischer Gegenmaßnahmen gegen Dienstleistungen und bestimmter handelsbezogener Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) (Zuvor waren nur Gegenmaßnahmen bei Waren erlaubt).
Die Kommission soll bis spätestens Ende 2021 ein Gesetz vorschlagen, um die EU vor Zwangsmaßnahmen durch Drittländer zu schützen. Bereits geschaffen wurde eine neue Anlaufstelle und der Chief Trade Enforcement Officer (CTEO) Denis Redonnet wurde im August 2020 ernannt. In der Datenbank Access2Markets soll außerdem eine Beschwerdemöglichkeit für EU Unternehmen geschaffen werden, die von illegalen Handelshemmnissen betroffen sind.
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