Importe aus UK: Gewissheit des Einführers
Damit Sie in der Einfuhrzollanmeldung die Unterlagencodierung "U117" anmelden dürfen, müssen Sie den Nachweis der Ursprungseigenschaft erbringen können. Der Zoll nennt folgende Beispiele:
- Kalkulationsunterlagen
- Wareneingangsrechnungen für die bei der Herstellung eingesetzten Vormaterialien
- Informationen über Wert, Gewicht, zolltarifliche Einreihung der eingesetzten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft oder
- Einzelheiten zum Herstellungsprozess
Reichen die vorhandenen Unterlagen nicht, sei es (mit dem in der Fachmeldung geschilderten Vorgehen) unmöglich, dennoch Präferenz durch eine nachträglich vorgelegte Erklärung zum Ursprung zu erlangen. Darauf weist auch die ATLAS – Info 0161/2021 vom 19. März hin.
Die vollständige Fachinformation zur Gewissheit des Einführers bei Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich finden Sie auf der Website des Zolls.
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