Neue EU-Verordnung regelt Einfuhr von Verpackungsholz
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 vom 3. Februar 21 wird der vorherige Durchführungsbeschluss 1137/2018 aufgehoben. Damit gelten für folgende Warengruppen 2514, 2515, 2516, 4401, 4415, 6801, 6802, 6803, 6907 und 7606 aus dem Anhang I der Verordnung besondere Pflanzengesundheitskontrollen an der Eingangszollstelle.
Diese Waren müssen bei der Einfuhr zusammen mit dem Verpackungsholz in der EU-Plattform TRACES angemeldet werden. Mehr dazu lesen Sie auch bei dem zuständigen Julius-Kühn-Institut.
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