TIR Abkommen wird modernisiert
Das Carnet TIR Versandverfahren (Transports Internationaux Routiers) wird für Warentransporte im internationalen Straßenverkehr genutzt. Waren können zwischen den Vertragspartnerstaaten ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle bis zu einer Bestimmungszollstelle befördert werden.
Der Verwaltungsausschuss der TIR Vertragsparteien hat in einer Sitzung im Februar 2020 die für eine Digitalisierung des Verfahrens notwendige Erweiterung des Vertrags um die Anlage 11 verabschiedet. Diese ergänzt das bisherige Papierverfahren um eine digitale Meldungsmöglichkeit.
Mit dem Beschluss vom 28. Januar 2021 hat bereits der Rat der EU die Annahme dieser Anlage für die EU-Staaten vorbereitet. Auch der Schweizer Bundesrat hat der Erweiterung des TIR Vertragswerks zugestimmt. Hier wird ein Inkrafttreten für den 25. Mai 2021 anvisiert. Voraussetzung ist allerdings, dass die übrigen Vertragspartner ebenfalls zustimmen.
Der Verwaltungsausschuss der TIR Vertragsparteien hat in einer Sitzung im Februar 2020 die für eine Digitalisierung des Verfahrens notwendige Erweiterung des Vertrags um die Anlage 11 verabschiedet. Diese ergänzt das bisherige Papierverfahren um eine digitale Meldungsmöglichkeit.
Mit dem Beschluss vom 28. Januar 2021 hat bereits der Rat der EU die Annahme dieser Anlage für die EU-Staaten vorbereitet. Auch der Schweizer Bundesrat hat der Erweiterung des TIR Vertragswerks zugestimmt. Hier wird ein Inkrafttreten für den 25. Mai 2021 anvisiert. Voraussetzung ist allerdings, dass die übrigen Vertragspartner ebenfalls zustimmen.
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