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BREXIT: TCA jetzt auch in WuP Online gepflegt

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Kommentare

3 Kommentare

  • Nadine Pöpperl
    Guten Morgen,
    ich hätte hier frage.
    Wenn wir Ware aus GB bekommen, wie genau muss nun die Ursprungserklärung vom LIeferanten in GB lauten bzw. muss die EORI Nummer im Text der Ursprungserklärung genannt werden, oder kann das auch die AEO Nummer sein?
    Danke und Gruß
    Nadine
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  • Nadine Pöpperl
    Hallo zusammen,

    die Frage haben wir an unser HZA weitergegen und folgende Antwort erhalten:
    nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist es für Ausführer aus dem Vereinigten Königreich die GB EORI-Nummer, die unabhängig von Wertgrenzen angegeben sein muss.


    Bei der Ausfertigung einer EzU ist der Text nach ANHANG ORIG-4 zu verwenden, der auf Grundlage der nationalen Vorschriften der jeweiligen Vertragspartei die Angabe einer Referenznummer beinhaltet, durch die der Ausführer
    identifiziert werden kann. 

    Für Ausführer aus dem Vereinigten Königreich handelt es sich dabei um die EORI-Nummer, die unabhängig von Wertgrenzen angegeben sein muss. 

    Gruß
    Nadine

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  • Ruth Setzler
    Vielen Dank, Frau Pöpperl. So geben wir es auch in unseren Seminaren weiter.
    Und für EU Ausführer gilt: ab 6.000 € REX. 

    Das nächste Online-Seminar "TCA - Präferenzen mit dem Vereinigten Königreich nutzen" findet übrigens am 24. Februar statt. Dr. Thomas Hartinger steht dann gerne Rede und Antwort. 

    Ihnen weiterhin viel Erfolg im Warenverkehr mit dem VK, 
    Ruth Setzler
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