BREXIT: TCA jetzt auch in WuP Online gepflegt
Am 24. Dezember 2020 einigten sich das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Europäische Union auf das umfassendes Handels- und Kooperationsabkommen TCA. Hierin wird unter anderem der präferentielle Marktzugang geregelt, denn für Ursprungserzeugnisse gewähren die Vertragsparteien einander Zollfreiheit. Neben Kapitel 2, in dem unter anderem die Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren und sonstige Bestimmungen erläutert werden, spielen hierfür auch die Anhänge ORIG-1 bis ORIG-6 eine wichtige Rolle.
Alle für Ursprungsermittlung und Nachweis relevanten Abschnitte sind jetzt auch in WuP Online eingepflegt. So ermöglicht Ihnen der deutsche Zoll einen komfortableren und anfragebezogenen Zugang zu dem neuen Abkommen.
In der Suche müssen Sie den Ländercode GB für Großbritannien/Vereinigtes Königreich eingeben - XI für Nordirland ist keine gültige Eingabe. Durch die zusätzliche Eingabe der HS-Position gelangen Sie dann direkt zur Verarbeitungsliste im Abkommen. Dort finden Sie dann die Verarbeitungsregel, die erfüllt sein muss, damit das Erzeugnis ein präferenzberechtigtes Ursprungserzeugnis ist.
Zur Erinnerung: Wertgrenzen und Codierungen
Wir bereits mehrfach in dieser Community erwähnt kann in der EU kann eine Erklärung zum Ursprung bis zu einem Wert präferenzbegünstigter Waren von 6.000 Euro pro Sendung von jedermann abgegeben werden. Für Sendungen mit einem höheren Wert dürfen dies nur Registrierte Ausführer. Um eine Registrierung zu erhalten, füllen Sie das Formular 0442 des Zolls „Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)“ aus.
In Ihrer Einfuhranwendung verwenden Sie beim Import von Waren folgende Codierungen:
- U116 „Erklärung zum Ursprung (Artikel ORIG.19 des TCA EU-UK)“ oder
- U117 „Gewissheit des Einführers (Artikel ORIG.21 des TCA EU-UK)“ oder
- U118 „Erklärung zum Ursprung für mehrere Lieferungen identischer Erzeugnisse (Artikel O-RIG.19 des TCA EU-UK)“
Sie präferieren den direkten Austausch?
Am 10. und 24. Februar bieten Jessica Mall und Dr. Thomas Hartinger ein 90-minütiges Online-Seminar zum TCA an und beleuchtet mit Ihnen die einzelnen Abschnitte, die den Warenverkehr betreffen. Sie wünschen sich mehr Grundlagen-Wissen? In einer Seminarreihe zum Thema “Warenursprung und Präferenzieren” können Sie sich gezielt weiterbilden. Gehen Sie in den fachlichen Austausch.
-
Guten Morgen,ich hätte hier frage.
Wenn wir Ware aus GB bekommen, wie genau muss nun die Ursprungserklärung vom LIeferanten in GB lauten bzw. muss die EORI Nummer im Text der Ursprungserklärung genannt werden, oder kann das auch die AEO Nummer sein?Danke und GrußNadine
0 -
Hallo zusammen,
die Frage haben wir an unser HZA weitergegen und folgende Antwort erhalten:
nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist es für Ausführer aus dem Vereinigten Königreich die GB EORI-Nummer, die unabhängig von Wertgrenzen angegeben sein muss.
Siehe auch Link: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2021/wup_brexit_handels_kooperationsabkommen.htmlBei der Ausfertigung einer EzU ist der Text nach ANHANG ORIG-4 zu verwenden, der auf Grundlage der nationalen Vorschriften der jeweiligen Vertragspartei die Angabe einer Referenznummer beinhaltet, durch die der Ausführer
identifiziert werden kann.
Für Ausführer aus dem Vereinigten Königreich handelt es sich dabei um die EORI-Nummer, die unabhängig von Wertgrenzen angegeben sein muss.
GrußNadine0 -
Vielen Dank, Frau Pöpperl. So geben wir es auch in unseren Seminaren weiter.
Und für EU Ausführer gilt: ab 6.000 € REX.Das nächste Online-Seminar "TCA - Präferenzen mit dem Vereinigten Königreich nutzen" findet übrigens am 24. Februar statt. Dr. Thomas Hartinger steht dann gerne Rede und Antwort.Ihnen weiterhin viel Erfolg im Warenverkehr mit dem VK,
Ruth Setzler0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
3 Kommentare