EKÁER: Anpassung der Meldepflicht für ungarisches Warenkontrollsystem
Als risikoreich eingestufte Waren gelten z. B. Lebensmittel, Schmierstoffe oder Kleidung. Auf der Seite des ungarischen Steuer- und Zollamts für EKAER findet sich eine Auflistung dieser Waren aus der Verordnung 51/2014.
Pflicht zur EKÁER-Anmeldung:
Werden diese Lieferungen über 500 kg oder über einen Nettowert von über 1 Mio. HUF aus einem anderen Mitgliedstaat nach Ungarn oder aus Ungarn in einen anderen Mitgliedstaat verbracht, ist der ungarische Warenempfänger bzw. der ungarische Warenversender verpflichtet, eine EKÁER-Nummer zu beantragen.
-
Hallo, habe ich das richtig verstanden das nur noch fürLebensmittel, Schmierstoffe oder Kleidung die EKAER benötigt wird und nicht mehr für Maschinen und Maschinenteile?Dank!0 -
Hallo Herr Speker, die Liste der als risikoreich eingestuften Waren ist reduziert worden und laut einem aktualisierten Merkblatt der deutsch-ungarischen AHK sind keine Maschinen oder Maschinenteile aufgelistet: >> EKÁER-Merkblatt vom Januar 2021Prüfen Sie die Anforderung für Ihre Transporte ggf. auch mit Ihrem Geschäftspartner oder auf der Website zu EKÁER der ungarischen Regierung.Viele GrüßeKerstin Ullrich,AEB Service & Support0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
2 Kommentare