EKÁER: Anpassung der Meldepflicht für ungarisches Warenkontrollsystem
Seit 1. Januar 2021 wurden die Kontrollvorschriften für anzumeldende Warentransporte in Ungarn verändert. Sie gelten nur noch für die Beförderung von als risikoreich eingestuften Warengruppen über bestimmte Gewichts- oder Wertgrenzen. Das bedeutet Erleichterungen beim Warentransport nach Ungarn.
Als risikoreich eingestufte Waren gelten z. B. Lebensmittel, Schmierstoffe oder Kleidung. Auf der Seite des ungarischen Steuer- und Zollamts für EKAER findet sich eine Auflistung dieser Waren aus der Verordnung 51/2014.
Pflicht zur EKÁER-Anmeldung:
Werden diese Lieferungen über 500 kg oder über einen Nettowert von über 1 Mio. HUF aus einem anderen Mitgliedstaat nach Ungarn oder aus Ungarn in einen anderen Mitgliedstaat verbracht, ist der ungarische Warenempfänger bzw. der ungarische Warenversender verpflichtet, eine EKÁER-Nummer zu beantragen.
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Hallo, habe ich das richtig verstanden das nur noch fürLebensmittel, Schmierstoffe oder Kleidung die EKAER benötigt wird und nicht mehr für Maschinen und Maschinenteile?Dank!0 -
Hallo Herr Speker, die Liste der als risikoreich eingestuften Waren ist reduziert worden und laut einem aktualisierten Merkblatt der deutsch-ungarischen AHK sind keine Maschinen oder Maschinenteile aufgelistet: >> EKÁER-Merkblatt vom Januar 2021Prüfen Sie die Anforderung für Ihre Transporte ggf. auch mit Ihrem Geschäftspartner oder auf der Website zu EKÁER der ungarischen Regierung.Viele GrüßeKerstin Ullrich,AEB Service & Support0
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