USA streichen den Sudan von der Liste der Terrorunterstützer
Die Streichung des Sudans aus der Liste der Terrorunterstützer hat auch Auswirkungen auf die Export Adminstration Regulations (EAR).
Der Sudan befindet sich nun nicht mehr in der Ländergruppe E:1 (Terrorunterstützer), sondern wurde in der Ländergruppe B aufgenommen (Suppl. No. 1 to §740 EAR). Dies hat zur Folge, dass die De-minimis-Schwelle für den Anteil von kontrollierten US-Gütern in deutschen Produkten von 10% auf 25% steigt. Außerdem können für den Geschäftsverkehr mit dem Sudan nun auch verschiedene License Exceptions genutzt werden.
AEB hat die entsprechenden Anpassungen in den Trade Compliance Lösungen vorgenommen.
Auch in SOLID, der Online-Plattform für die Exportkontrolle, wurde die Änderung im Rahmen der de-minimis-Prüfung berücksichtigt. Gerne können Sie kostenlos eine Demo am 25. Februar besuchen und SOLID testen.
>> Zur Prüfung „Bin ich vom US-Re-Exportkontrollrecht betroffen?“ in SOLID
>> Zur Online-Demo: Ein Blick auf SOLID am 25. Februar
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