Rechtlich aktuell geprüft: Sanktionslisten, kritische Güter und Länderembargos – Aktualisierungen im Dezember 2020 und Januar 2021
Grundlegende Fragen zum Screening beantwortet die Juristin Dr. Ulrike Jasper auch im halbtägigen Seminar Die Sanktionslistenprüfung - was ist zu tun? am 17. Februar. Dort erfahren Sie auch mehr zur Listenauswahl und Trefferbearbeitung.
EU Compliance Screening
Die EU schafft eine rechtliche Grundlage für die Ächtung von Menschenrechtsverletzungen
Mit der Verordnung 2020/1998 schafft die EU einen Rechtsrahmen, um schwerwiegende Menschrechtsverletzungen weltweit zu sanktionieren. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen.
Russland: Verlängerung von Sanktionen
Am 17. Dezember hat der Rat der EU beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen Russlands Handlungen, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern.
Außerdem wurden folgende Aktualisierungen bzw. Änderungen der US-amerikanischen SDN-Liste umgesetzt:
Das US-Finanzministerium zielt u.a. auf den Drogenhandel in Mittelamerika, eine Militäreinheit im Iran und sanktionierte Personen, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Außerdem wurden drei nicaraguanische Beamte, die Ortegas Regime unterstützen und kubanische Staatsunternehmen identifiziert, wegen der Umgehung von Sanktionen. Weitere Personen aus der Ukraine wurden wegen Einmischung in die U.S.-Wahl neu aufgenommen.
Sollten Sie fragen, ob Sie vom US-Re-Exportkontrollrecht betroffen sind, empfehlen wir Ihnen das halbtägige Seminar mit Dr. Ulrike Jasper zu den Grundlagen des US-Re-Exportkontrollrechts am 10 Februar.
(Systeminfo)
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