Was bedeutet das chinesische Exportkontrollgesetz für Ihr Unternehmen?
Die guten Neuigkeiten zuerst: Bislang wurden keine neuen Güterlisten auf der Basis des Gesetzes erlassen. Auch die Regelungen, die das Genehmigungsverfahren für die kontrollierten Exporte definieren, stehen noch aus. Kurz: Die chinesischen Behörden haben nach heutigem Stand noch keine Erklärungen oder Guidelines für die Unternehmen herausgegeben, in denen sie die praktische Umsetzung des Exportkontrollrechts in China detaillierter beschreiben. Dennoch ist es angebracht, erste Vorbereitungen zu treffen.
Was Sie jetzt tun können
Unternehmen sollten vor einem Inkfrafttreten von konkreten Güterlisten oder Guidlines bereits bewerten, ob sich relevante Implikationen für sie aus dem neuen Exportkontrollgesetz ergeben. In diesem Beitrag fassen wir einige möglichen Schritte und Maßnahmen zusammen, die Sie bei der Bewertung, ob das neue Exportkontrollgesetz Chinas für Ihre Praxis relevant ist, schon heute vornehmen können.
Unternehmen sollten vor einem Inkfrafttreten von konkreten Güterlisten oder Guidlines bereits bewerten, ob sich relevante Implikationen für sie aus dem neuen Exportkontrollgesetz ergeben. In diesem Beitrag fassen wir einige möglichen Schritte und Maßnahmen zusammen, die Sie bei der Bewertung, ob das neue Exportkontrollgesetz Chinas für Ihre Praxis relevant ist, schon heute vornehmen können.
- Machen Sie sich mit dem Gesetzestext vertraut. Im Internet finden Sie viele inoffizielle Übersetzungen des Textes in englischer Sprache, die von diversen Anwaltskanzleien veröffentlicht wurden. Ein Beispiel davon befindet sich hier.
- Identifizieren Sie die Geschäftsbereiche bzw. die Unternehmen in Ihrer Konzernstruktur, oder bei Geschäftspartnern, die dem Anwendungsbereich von den neuen Exportkontrollgesetz Chinas unterfallen. Das neue Gesetz ist grundsätzlich auf Unternehmen anwendbar, die aus China kontrollierte Güter (Dual-Use, Nuklear, Militär, etc.) exportieren und nach dem chinesischen Recht gegründet wurden. Das betrifft z.B. die chinesischen Joint-Ventures sowie die Töchter- oder Mutter-Gesellschaften europäischer (auch deutscher) Firmen.
- Gehen Sie die aktuell gültigen von chinesischem Handelsministerium (MOFCOM) veröffentlichen Dual-Use Kontrolllisten durch. Obwohl auf der Basis des neuen Exportkontrollgesetzes noch keine Güterlisten erlassen wurde, gibt es jedoch bereits eine bestehende, vom chinesischen Handelsministerium geführte Kontrollliste von 31.12.2019 sowie die Liste von kontrollierten Technologien von 28.08.2020, die wahrscheinlich eine Grundlage für die künftige Kontrollliste bilden wird. So verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die kontrollierten Güter und Technologien und können einschätzen, ob diese in dem Materialstamm oder in Exporttransaktionen vorkommen.
- Überprüfen und aktualisieren Sie ggf. Ihre interne Arbeits- und Organisationsanweisung zur Exportkontrolle (Internal Compliance Programm), wenn Sie feststellen, dass Sie mehr Segmente und Maßnahmen in den unternehmensinternen Exportkontrollprozess einbeziehen sollten.
Sie nutzen bereits Export Controls von AEB?
Dann ist die Umsetzung der chinesischen Exportbeschränkungen direkt möglich.
Implementieren Sie mit Hilfe von manuellen Beschränkungen das chinesische Exportkontrollgesetz als neues Rechtsgebiet. Um Sie dabei zu unterstützen bietet AEB einen Quick Start Guide an, der Sie sicher durch die notwendigen Schritte in der Anwendung führt. Den Guide können Sie nach Ihrer Registrierung auf der Webseite China’s Export Control Law brings trade comliance challenges herunterladen.
Aufgrund der internationalen Relevanz des chinesischen Exportkontrollgesetzes stehen umfassende Informationen zum Thema zunächst auf Englisch für Sie bereit. In Kürze finden Sie diese auch auf unserer deutschen Website.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einrichtung in Ihrer Export Controls Lösung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei AEB auf oder kommen Sie auf das Support Team zu.
Aufgrund der internationalen Relevanz des chinesischen Exportkontrollgesetzes stehen umfassende Informationen zum Thema zunächst auf Englisch für Sie bereit. In Kürze finden Sie diese auch auf unserer deutschen Website.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einrichtung in Ihrer Export Controls Lösung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei AEB auf oder kommen Sie auf das Support Team zu.
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