Schweiz: Online Abrechnung der Mehrwertsteuer
Für Unternehmen, die eine Leistung in der Schweiz erbringen, gilt eine Registrierungspflicht, wenn diese einen Umsatz von mehr als 100.000 CHF im Schweizer In- und Ausland erwirtschaften. Außerdem werden Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, die jährlich für mindestens 100.000 CHF einfuhrsteuerbefreite Kleinsendungen in die Schweiz senden. Die Einfuhrsteuer wird nicht erhoben, wenn diese nicht mehr als 5 CHF beträgt. Von dieser Regelung betroffen sind hauptsächlich Online-Händler. Als Schweizer Inland im Sinne der Mehrwertsteuer gelten dabei das Gebiet Liechtenstein, die Schweiz und die deutsche Gemeinde Büsingen zusammen.
Ab sofort können Unternehmen zur Abrechnung nur noch Online Tools nutzen. Das bisherige Tool “ESTV Suisse Tax” wurde dazu um eine weitere Variante ergänzt. Mit der “Mehrwertsteuer-Abrechnung easy” ist eine Abrechnung auch ohne einen Account mit einem vereinfachten Login möglich. Eine Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung stellt die Unterschiede vor und bietet Antworten auf die wichtigsten Fragen: MWSt online abrechnen.
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