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Registrierter Ausführer (REX): In diesen Fällen brauchen Sie eine Registrierung

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Kommentare

3 Kommentare

  • Community-Mitglied 1
    Hallo Frau Ullrich,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. 

    Ist es möglich, dass der Wortlaut zur Ursprungserklärung auf der Rechnung auf der Internetseite WUP nicht regelmäßig aktualisiert wird? So wie ich es verstehe, müssten die ESA-Staaten auch zum REX-System gehören - in WUP allerdings steht im Wortlaut der "Ermächtigte Ausführer". Bei Côte d'Ivoire  ist es dasselbe. Müssen wir bei diesen Ländern den Wortlaut auf "Registrierter Ausführer" ändern?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Liebe Grüße
    Raffaela Hahn
    0
  • Kerstin Ullrich
    Hallo Frau Hahn,

    dass WuP Online hier den richtigen Wortlaut wiedergibt, haben wir am Beispiel der ESA-Staaten nachvollzogen. Hier gab es im Mai 2020 eine Bekanntmachung der EU-Kommission, dass ab September 2020 die Ursprungserklärungen durch Registrierte Exporteure (REX) vorgenommen werden sollen. In der Bekanntmachung wird auf den bisherigen Text verwiesen:

    Diese Erklärung auf der Rechnung wird weiterhin gemäß Artikel 23 des Protokolls Nr. 1 und unter Verwendung des Wortlauts in Anhang IV ausgefertigt. 

    Daher ist anscheinend der Wortlaut weiter zu verwenden, aber durch den REX auszufüllen.

    Hilft Ihnen das weiter?

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support
    0
  • Community-Mitglied 1
    Hallo Frau Ullrich,

    vielen Dank für die Info!

    Liebe Grüße
    Raffaela Hahn
    0

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