Reform der Dual-Use-Verordnung: Einigung auf neue Exportregeln für Dual-Use-Güter
Bereits seit dem Sommer 2016 wird in der EU über die Reform der EG-Dual-Use-VO diskutiert. Ein wesentliches Ziel der Reform ist der Schutz der Menschenrechte. In diesem Zusammenhang wird der Kontrollbereich von Abhör- und Überwachungssoftware und -technologie erweitert. Ausfuhren von Abhör- und Überwachungstechnik aus der EU soll unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Autoritären Regimen soll es künftig nicht mehr möglich sein Überwachungstechnik aus der EU zur Unterdrückung von Oppositionsgruppen und Menschenrechtsverletzungen zu nutzen. Neben dem Schutz von Menschenrechten zielt die Reform insbesondere darauf ab, sog. „emerging technologies“ besser kontrollierbar zu machen.
Ein weiteres Ziel der Reform ist die Harmonisierung der Exportregeln für den Handel mit Dual-Use-Güter in allen Mitgliedstaaten der EU. Eine engere Kooperation der Mitgliedstaaten soll künftig zu einer besseren und einheitlicheren EU-Politik in der Dual-Use Exportkontrolle führen. Gewährleisten sollen dies neue Abstimmungsmechanismen, Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen und eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch die verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.
Im nächsten Schritt muss die erzielte Einigung zur Novelle der Dual-Use-VO von den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Eine offizielle Textfassung der neuen Verordnung wurde aktuell noch nicht veröffentlicht. Das BAFA geht davon aus, dass es eine Textfassung in englischer Sprache frühestens nach der abschließenden Bestätigung des Verhandlungsergebnisses durch die Mitgliedstaaten geben wird. Eine offizielle Übersetzung erfolgt erst 2021.
Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BMWi sowie des Rats der EU entnehmen:
>> Pressemitteilung BMWi: Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf neue Exportregeln für Dual-Use Güter
>> Pressemitteilung Rat der EU: Einigung über neue Vorschriften für den Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Ein weiteres Ziel der Reform ist die Harmonisierung der Exportregeln für den Handel mit Dual-Use-Güter in allen Mitgliedstaaten der EU. Eine engere Kooperation der Mitgliedstaaten soll künftig zu einer besseren und einheitlicheren EU-Politik in der Dual-Use Exportkontrolle führen. Gewährleisten sollen dies neue Abstimmungsmechanismen, Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen und eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch die verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.
Im nächsten Schritt muss die erzielte Einigung zur Novelle der Dual-Use-VO von den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Eine offizielle Textfassung der neuen Verordnung wurde aktuell noch nicht veröffentlicht. Das BAFA geht davon aus, dass es eine Textfassung in englischer Sprache frühestens nach der abschließenden Bestätigung des Verhandlungsergebnisses durch die Mitgliedstaaten geben wird. Eine offizielle Übersetzung erfolgt erst 2021.
Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BMWi sowie des Rats der EU entnehmen:
>> Pressemitteilung BMWi: Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf neue Exportregeln für Dual-Use Güter
>> Pressemitteilung Rat der EU: Einigung über neue Vorschriften für den Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Den Entwurf der neuen Dual-Use-VO finden Sie unter:
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