Das EU-Portal Access2Markets nutzen
Wie das bei neuen Tools ist – die Computermaus, die bislang ihren Weg schon fast von alleine zu den entscheidenden Informationen gefunden hat, ist kurz verwirrt und zögert.
Weiterhin gilt: Alle Informationen, die bisher in der MADB enthalten waren, sind in das neue Tool geflossen – und vieles darüber hinaus. Nur die Klickwege haben sich verändert. Machen Sie sich mit der neuen Hilfe vertraut.
Den Startpunkt bildet My Trade Assistent, der Sie nach Warennummer, Ursprungs- und Bestimmungsland fragt. Hier legen Sie den Warenweg fest, je nachdem, ob Sie eine Abfrage für Ihren Ex- oder Import starten. Die Startseite steht in deutscher Seite zur Verfügung, das gilt (noch) nicht für alle Unterseiten. Hier können Sie wahlweise mit der Warenbeschreibung oder mit der Warennummer suchen.
Auch ohne die Länderauswahl zu verändern, können Sie die Einreihung anpassen, indem Sie die Produktsuche über die Schaltfläche Vollständige Warenliste durchsuchen anwählen. Starten Sie beispielsweise mit der Warennummer 22090011 von ”Deutschland" nach ”Kanada”, dann erhalten Sie zu ”Weinessig” umfassende Informationen. Auch für das neue Exportland ”Königreich Großbritannien” sind bereits viele Informationen verfügbar.
Wenn Sie bisher die Procedures and Formalities Hinweise der Market Access Database genutzt haben, die analog zu den Konsulats- und Mustervorschriften (K&M) aktuelle Ländervorschriften enthalten, sind diese nun nach Ihrer Suchanfrage auch im linken Menüpunkt unter Verfahren und Formalitäten zu finden. In einigen Fällen wird dieser Punkt auch als Importanforderungen (Import requirements) genannt - unterteilt wie bisher in allgemeine und je nach Warennummer spezifische Anforderungen. Weitere Informationen im Menü zu Ihrer Anfrage sind Zollsätze (Tariffs), Steuern (Taxes), eine Auflistung nicht-tarifärer Handelshemmnisse (Trade barriers) und Handelsstromstatistiken (Trade flow statistics).
ROSA hilft bei Ursprungsregeln
Haben Sie ein Ursprungs- oder Bestimmungsland eingetragen, mit dem die EU ein Abkommen geschlossen hat, stehen automatisch mit dem neuen Tool ROSA die zugehörigen Ursprungsregeln im linken Menü zur Verfügung.
Für einige Länder werden die Ursprungsregeln mit ROSA über einen Entscheidungsbaum schrittweise erklärt - ganz aktuell ist bereits das vorläufige Abkommen mit dem Vereinigten Königreich aufgenommen worden. Insgesamt sind dies bisher: Kanada, Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama), Kolumbien, Peru and Ecuador, Japan, Süd-Korea, Vereinigte Königreich und Vietnam.
Jeder Punkt wird dabei bei Bedarf kurz erklärt, wenn Sie den Pfeil neben Rule explained aufklappen und bietet weiterführende Informationen zum Weiterlesen unter Continue reading an. Für andere Länder, mit denen die EU ein Abkommen geschlossen hat, stehen die Ursprungsregeln aus den EU-Amtsblättern zur Verfügung.
Wenn Sie noch Fragen zu der Website haben, bieten unter dem Menüpunkt Nützliche Hilfen (Toolbox) Video-Tutorials, das Glossar oder ein FAQ mehr Informationen.
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