Neue Auskünfte auf den Brexit-Seiten des Zolls
Der Brexit hat weitreichende Folgen – alle, die den Zoll betreffen, hat dieser übersichtlich zusammengetragen und sogar künstliche Intelligenz zur Beantwortung Ihrer Fragen herangezogen.
Gestatten: Ihr Brexit Bot
Seit Ende Dezember bietet sich der professionelle Chatter an, um Sie sicher durch die vielen betroffenen Themengebiete zu navigieren. Wie das bei einer KI ist, steht er mit seinen Antworten 7/24 zur Verfügung. Sie können im Freitextfeld einfach Ihre Frage eintippen. Der Brexit Bot hilft mit einer möglichen Antwort weiter und bietet anschließend weitere Informationen an. Versuchen Sie doch einfach mal “EU oder EX?” Treffsicher finden Sie die Info der GZD “Ausfuhren in das Vereinigte Königreich melden Sie in ATLAS bzw. der Internetausfuhranmeldung-Plus mit dem Bestimmungsland "GB" und der Art der Anmeldung "EU" (Ausfuhr in ein EFTA-Land) an.”
Wenn der Brexit Bot nicht weiter weiß, teilt er Ihnen das auch mit “...ich bin noch in der Lernphase, vielleicht kann ich also bald auch Ihre Frage beantworten” und Sie informieren sich einfach unter den einzelnen Abschnitten auf der Brexit-Seite.
Auswirkungen auf Zölle, EORI und Präferenzen
Bereits seit dem 1. Februar 2020 kein EU-Mitgliedsstaat ist. Davon sind auch alle von der EU ausgehandelten Freihandelsabkommen betroffen. Waren mit einem Ursprung im Vereinigten Königreich gelten seitdem nicht mehr als Ursprungszeugnis/-komponente. Beachten Sie dies ggf. in Ihren Präferenzkalkulationen. Das ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich berührt diesen Bereich nicht. Bitte beachten Sie außerdem: Das neue Abkommen mit UK betrifft ausschließlich EU-Ursprungswaren. Exportieren Sie z.B. Waren mit einem Drittlandsursprung nach Großbritannien, fallen Zölle an.
Auch wenn aufgrund des vorläufig anzuwendenden Freihandelsabkommens Präferenzen angewendet werden können und Zölle entfallen, sind Aus- und Einfuhranmeldungen notwendig! Die Formalitäten und vor allem Nachweise sind in jedem Fall zu erbringen. Informieren Sie sich daher vor dem Grenzübertritt und bereiten Sie Ihre Anmeldungen vor. Hinweis: Nordirland bleibt davon ausgenommen.
Wundern Sie sich nicht, wenn Ihre EORI-Anträge zu Änderungen oder Neubeantragung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) derzeit länger dauern. Die Zollverwaltung sorgt dafür, dass in der EU ansässige Unternehmen, die bislang nur mit einer GB-EORI gemeldet haben, bevorzugt bearbeitet werden.
Verbote und Beschränkungen sowie weitere außenwirtschaftlich relevante Themen
Umfangreich geht der Zoll auf die verschiedenen Verbote und Beschränkungen im Warenverkehr ein. Kulturgüter, Waffen oder Produktsicherheit. Diese Bereiche werden stellen nicht-tarifäre Handelshemmnisse dar und sind trotz Freihandelsabkommen zu beachten.
Weitere Abschnitte sind Brexit und...
Lieber direkt?
So kommen Sie mit Experten ins Gespräch Sie suchen das direkte Gespräch und den Erfahrungsaustausch? Außenhandelsexperte Carsten Bente fasst die wichtigsten Auswirkungen des Brexits auf den Außenhandel für Sie zusammen, zeigt Ihnen, wie das neue Freihandelsabkommen anzuwenden ist und geht gerne auf Ihre Fragen ein. Für einen Austausch auf Augenhöhe und Wissengewinn für die Praxis.
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