Neue Unterlagencodierung Y067 für Zolllagerabwicklung / Aktive Veredelung ab 01.01.2021
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde eine neue TARIC-Unterlagencodierung geschaffen:
Die Unterlage Y067 verwenden Sie für Waren, "die einem besonderen Verfahren nach Artikel 5 Absatz 16 Buchstabe b unterliegen oder sich am Ende des Übergangszeitraums im Zusammenhang mit Artikel 49 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in vorübergehender Verwahrung gemäß Artikel 5 Absatz 17 der Verordnung (EG) Nr. 952/2013 befinden.“
Diese Unterlagencodierung ist in Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr anzumelden, wenn sich die Waren vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder im Vereinigten Königreich
- in vorübergehender Verwahrung oder
- in einem besonderen Verfahren (Zolllager, aktive Veredelung - Artikel 210 UZK) befinden
- und diese erst ab dem 1. Januar 2021 in den freien Verkehr überführt werden.
Beispiele:
1. Sie haben Ware, die in 2020 oder früher in das Verfahren der aktiven Veredelung angemeldet wurde. Im Januar 2021 soll diese in den freien Verkehr überführt werden.
- Legen Sie die Unterlage Y067auf Positionsebene an.
2. Die Ware wird im Januar 2021 in das Verfahren der aktiven Veredelung angemeldet. Im März 2021 soll sie in den freien Verkehr überführt werden.
- Hier ist keine Unterlage Y067 notwendig.
3. Am 30.12.2020 wird für ankommende Ware das Versandverfahren beendet, die Ware befindet sich in der vorübergehenden Verwahrung. Am 01.01.2021 soll sie in den freien Verkehr überführt werden.
- Die Unterlage Y067 muss auf Positionsebene angelegt werden.
Stellen Sie sicher, dass Sie die Unterlage Y067 in Ihren Import Anwendungen, auf Positionsebene (Mappe Unterlagen) hinterlegt haben.
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