FAQ Brexit: Hätten Sie’s gewusst?
Falls Sie nicht alle Antworten kannten oder etwas mehr wissen wollen, finden Sie hier die ausführlichen Antworten auf die im Quiz angesprochenen Themengebiete.
EORI Nummern: Wer braucht GB oder XI
Eine EORI Nummer (Economic Operator Registration and Identification) wird in der Regel von jedem Unternehmen an seinem Sitz beantragt. Unternehmen in Großbritannien, die ex- oder importieren benötigen eine solche, um nach dem 1. Januar 2021 weiterhin mit EU-Ländern Handel treiben zu können. EU-Unternehmen brauchen in der Regel keine GB EORI Nummer, wenn sie nicht als Importeur in Großbritannien auftreten.
Für Unternehmen mit einem Sitz in England, Wales und Schottland beginnt die EORI Nummer mit GB – gefolgt von 10 weiteren Stellen.
AEB Tipp: Alle Unternehmen, die in Großbritannien eine VAT-Nummer haben, bekommen in der Regel eine EORI zugeteilt, die mit GB beginnt, dann folgt die VAT-Nummer und schließlich 000.
>> Hier können Sie eine GB EORI beantragen
Für Nordirland haben die britischen Behörden ebenfalls eine neue EORI Nummer vorgesehen, die mit XI beginnt. Diese benötigen Unternehmen mit einem Sitz in Nordirland, die verantwortlich Im- oder Exporte anmelden. Diese kann beim „Trader Support Service (TSS)“ beantragt werden. Das Portal wurde für die Abwicklung des Warenverkehrs mit Nordirland geschaffen und gibt wertvolle Hilfen. Der Warenverkehr nach Nordirland wird aus Sicht von EU-Unternehmen wie ein innereuropäischer Versand behandelt.
>> Mehr zum Trader Support Service und der XI EORI Nummer (auf Englisch)
EORI Nummern: Wer braucht GB oder XI
Eine EORI Nummer (Economic Operator Registration and Identification) wird in der Regel von jedem Unternehmen an seinem Sitz beantragt. Unternehmen in Großbritannien, die ex- oder importieren benötigen eine solche, um nach dem 1. Januar 2021 weiterhin mit EU-Ländern Handel treiben zu können. EU-Unternehmen brauchen in der Regel keine GB EORI Nummer, wenn sie nicht als Importeur in Großbritannien auftreten.
Für Unternehmen mit einem Sitz in England, Wales und Schottland beginnt die EORI Nummer mit GB – gefolgt von 10 weiteren Stellen.
AEB Tipp: Alle Unternehmen, die in Großbritannien eine VAT-Nummer haben, bekommen in der Regel eine EORI zugeteilt, die mit GB beginnt, dann folgt die VAT-Nummer und schließlich 000.
>> Hier können Sie eine GB EORI beantragen
Für Nordirland haben die britischen Behörden ebenfalls eine neue EORI Nummer vorgesehen, die mit XI beginnt. Diese benötigen Unternehmen mit einem Sitz in Nordirland, die verantwortlich Im- oder Exporte anmelden. Diese kann beim „Trader Support Service (TSS)“ beantragt werden. Das Portal wurde für die Abwicklung des Warenverkehrs mit Nordirland geschaffen und gibt wertvolle Hilfen. Der Warenverkehr nach Nordirland wird aus Sicht von EU-Unternehmen wie ein innereuropäischer Versand behandelt.
>> Mehr zum Trader Support Service und der XI EORI Nummer (auf Englisch)
Vereinfachungen für Dual-Use-Güter
Ab 01.01.2021 gelten im Warenverkehr mit Großbritannien die für Drittstaaten anzuwendenden Genehmigungspflichten. Nordirland zählt bezüglich der Dual-Use-Verordnung weiterhin als EU-Mitgliedsstaat.
In Deutschland bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf einer Sonderseite zum Brexit einen Überblick und ein FAQ über Genehmigungspflichten und mögliche Vereinfachungen an.
Umgang mit Holzverpackungen (ISPM 15)
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Dual-Use-Güter (EU): Die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. EU001 für Ausfuhren von Dual-Use-Gütern wurde um das Gebiet UK erweitert. Das gilt nicht für Güter, die von Anhang IIg erfasst sind. Zusätzlich wurde die nationale AGG Nr. 15 veröffentlicht, die bestimmte Ausfuhren begünstigt, die nicht dem Anwendungsbereich der AGG Nr. EU001 unterfallen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine AGG Prüfung an:
>> Zum AGG-Finder
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Dual-Use-Güter (UK): Das Rahmenwerk bei den Kontrollen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wird sich nicht grundlegend ändern, aber es wird Änderungen bei einigen Genehmigungsanforderungen geben. Um herauszufinden, ob eine Open General Export Licence (OGEL) genutzt werden kann, verwenden Sie den Goods sowie OGEL Checker der britischen Behörden.
>> Zum „OGEL Checker“
Umgang mit Holzverpackungen (ISPM 15)
Holzverpackungen, englisch: Wood packaging material (WPM), können sich in Europa ohne Kontrollen frei bewegen. Unter Holzverpackungen fallen unter anderem Paletten, Kisten, Boxen, Kabeltrommeln, Spulen und Staholz.
Ab 1. Januar 2021 müssen Holzverpackungen, die im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich verwendet werden, den internationalen ISPM15-Standard erfüllen. Dies bedeutet, dass sie gekennzeichnet und einer Wärmebehandlung unterzogen werden müssen.
Alle Holzverpackungen können entweder bei oder nach der Einreise in die EU bzw. GB offiziellen Kontrollen unterzogen werden. Auf britischer Seite wurde angekündigt, dass die Kontrollen risikogerecht, also Anlass-bezogen, durchgeführt werden.
>> Zum ISPM15-Standard
Ab 1. Januar 2021 müssen Holzverpackungen, die im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich verwendet werden, den internationalen ISPM15-Standard erfüllen. Dies bedeutet, dass sie gekennzeichnet und einer Wärmebehandlung unterzogen werden müssen.
Alle Holzverpackungen können entweder bei oder nach der Einreise in die EU bzw. GB offiziellen Kontrollen unterzogen werden. Auf britischer Seite wurde angekündigt, dass die Kontrollen risikogerecht, also Anlass-bezogen, durchgeführt werden.
>> Zum ISPM15-Standard
Weitere Antworten auf Carnet ATA, Rückwaren und mehr
Dass Zollpassierscheinhefte Carnet A.T.A. für vorübergehende Lieferungen in das Vereinigte Königreich erst ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, liegt auf der Hand. Dies ist für Messewaren und Werkzeuge vorgesehen. Besondere Vorkehrungen sind zu treffen für Waren, die vor dem 1. Januar 2021 nach Großbritannien verbracht wurden und erst nach Ende der Übergangsfrist nach Deutschland zurückgebracht werden. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, diese als Rückwaren abzufertigen, wenn Beförderungspapiere den Status als EU-Waren dokumentieren. Die Nachweisführung sowie die entsprechende Unterlagencodierung für Ihre Importe wurden zollseitig bereits in der ATLAS – Info 1855/2019 angekündigt.
Dass Zollpassierscheinhefte Carnet A.T.A. für vorübergehende Lieferungen in das Vereinigte Königreich erst ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, liegt auf der Hand. Dies ist für Messewaren und Werkzeuge vorgesehen. Besondere Vorkehrungen sind zu treffen für Waren, die vor dem 1. Januar 2021 nach Großbritannien verbracht wurden und erst nach Ende der Übergangsfrist nach Deutschland zurückgebracht werden. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, diese als Rückwaren abzufertigen, wenn Beförderungspapiere den Status als EU-Waren dokumentieren. Die Nachweisführung sowie die entsprechende Unterlagencodierung für Ihre Importe wurden zollseitig bereits in der ATLAS – Info 1855/2019 angekündigt.
News und Produktinformationen rund um den Brexit von AEB
Diese und weitere wichtige Hinweise zum Brexit hat AEB für Sie gesammelt. Ob Brexit-Guide I, Brexit Guide II oder weitere Fachmeldungen – auf den Brexit-News-Portal der AEB finden Sie viele hilfreiche Antworten.
>> Zum Brexit Spezial für Außenhandel und Logistik von AEB
Was müssen Sie in Ihren AEB Anwendungen beachten? Lassen Sie sich Informationen zu Servicepaketen, Änderungen der Länderstammdaten oder anderen Änderungen in Ihrer Anwendung direkt per Mail informieren. Mit dem Brexit-Ticker sorgt AEB für eine schnelle Informationen, sobald Neuerungen verfügbar sind.
>> Hier direkt zum Brexit Ticker anmelden
Diese und weitere wichtige Hinweise zum Brexit hat AEB für Sie gesammelt. Ob Brexit-Guide I, Brexit Guide II oder weitere Fachmeldungen – auf den Brexit-News-Portal der AEB finden Sie viele hilfreiche Antworten.
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Und jetzt?
Nach diesen ausführlichen Antworten können Sie das Quiz gerne wiederholen. Wir sind uns sicher: Sie liegen dann zu 100 % richtig. Aber wenn Sie selbst Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, empfehlen wir Ihnen das Online-Seminar mit Carsten Bente, Senior Expert im Außenhandel.
>> Zum Online-Seminar: Brexit – was ist (jetzt) zu tun?
Nach diesen ausführlichen Antworten können Sie das Quiz gerne wiederholen. Wir sind uns sicher: Sie liegen dann zu 100 % richtig. Aber wenn Sie selbst Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, empfehlen wir Ihnen das Online-Seminar mit Carsten Bente, Senior Expert im Außenhandel.
>> Zum Online-Seminar: Brexit – was ist (jetzt) zu tun?
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