Brexit: Angepasste Prüflogik in Export Controls
Prüfen Sie anhand des Brexit-Leitfadens: Maßnahmen für das Ende der Übergangsphase zum 31.12.2020, den AEB zur Verfügung stellt, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und bereiten Sie zeitnah die notwendigen Schritte vor. Handlungsbedarf besteht vornehmlich für Unternehmen, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben oder aus anderen Gründen dem britischen Recht unterliegen. Damit Sie schnell einen Überblick gewinnen, bietet der Leitfaden Beispielkonstellationen für einzelne Fallgruppen an.
Export Controls
Im aktuellen Datenservice wurden die Allgemeinen Genehmigungen der EU und die nationalen Allgemeinen Genehmigungen für das Vereinigte Königreich angepasst. Außerdem wurde die neue nationale Allgemeine Genehmigung AGG 15 (Brexit) in dem Datenservice aufgenommen. Damit haben Sie jetzt die Möglichkeit korrekte Export Controls Prüfungen für Sendungen im kommenden Jahr vorzunehmen.
Für die Exporte von Dual-Use Gütern aus dem Vereinigten Königreich in die EU, die sich derzeit noch lizenzfrei bewegen, wird ab dem 1. Januar 2021 eine Genehmigung erforderlich. Die Exporteure aus dem Vereinigten Königreich sollten daher die Einzelgenehmigungen (SIEL/OIEL) beantragen und, falls zutreffend, sich für Allgemeingenehmigungen (OGEL) über SPIRE registrieren lassen. Eine spezielle Open General Export Licence (OGEL), die die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in EU-Länder abdeckt, steht bereits zur Registrierung bereit und kann ab Ende der Übergangszeit genutzt werden.
Klar organisiert mit License Management
Um Ihre Genehmigungen elektronisch zu verwalten, können Sie Licence Management von AEB nutzen. Es unterstützt Sie von der Antragstellung bis zur Nutzungsmeldung bei den Genehmigungen. In Ihrem Licence Management können Sie Vorschlagsregeln hinterlegen und Abschreibungen vornehmen. Durch die Konfigurationsmöglichkeiten können Sie auch eine automatische Zuweisung von Genehmigungen des Vereinigten Königreichs für Ihre Lieferungen einrichten.
Sollten Sie Fragen zu den Auswirkungen des Brexits auf die Trade Compliance Management Anwendungen haben, informieren Sie sich in der Produktübersicht Maßnahmen und Handlungsempfehlungen: Trade Compliance Management oder wenden sich an das Supportteam von AEB.
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