Neuregelung für Sendungen mit geringem Wert für GB zum 1 Januar 2021
Ähnlich dem E-Commerce-Paket der EU, das zum 01.07.2021 in Kraft treten soll, regelt das Vereinigte Königreich die Einfuhr von aufgrund ihres geringen Werts (unter GBP 135) zollfreien Sendungen neu. Dabei entfällt auch die Freigrenze (GBP 15) für die mehrwertsteuerfreie Einfuhr; die Freigrenze für Geschenksendungen von Privat an Privat bleibt erhalten.
Nicht betroffen sind verbrauchsteuerpflichtige Sendungen. Für diese, wie auch für Sendungen über GBP 135, gelten die bisherigen Regelungen fort.
Bei unter die Neuregelung fallenden Waren wird nicht im Rahmen der Verzollung Einfuhrumsatzsteuer erhoben, sondern die (B2C-) Sendung wird den Regeln einer Inlandslieferung unterstellt: Der Lieferant fakturiert mit Mehrwertsteuer, muss sich also im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registrieren. Bei B2B-Lieferungen ist eine mehrwertsteuerfreie Lieferung möglich. Dazu muss der Käufer seine (gültige) Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angeben, der Lieferant in seiner Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweisen und der Käufer die Sendung in seine Mehrwertsteuererklärung aufnehmen.
Wie auch beim E-Commerce-Paket der EU werden Online-Marktplätze in vielen Fällen aus mehrwertsteuerlicher Sicht in die Lieferung einbezogen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren und Mehrwertsteuer für die von ihnen ins Vereinigte Königreich verkauften Waren abführen.
Auf der Seite Changes to VAT treatment of overseas goods sold to customers from 1 January 2021 erläutert HMRC die Neuerungen.
Darin wird auch der Fall behandelt, dass sich die Waren beim Verkauf bereits im Vereinigten Königreich befinden.
Darin wird auch der Fall behandelt, dass sich die Waren beim Verkauf bereits im Vereinigten Königreich befinden.
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