Frei Haus – welcher Incoterm ® 2020 passt wann?
Frei Haus bedeutet zunächst nichts weiter, als dass der Verkäufer den Transport bis zum Bestimmungsort der Ware bezahlt. Hierfür bieten die Incoterms ganze sieben Klauseln: CPT, CIP, DAP, DPU sowie DDP und, wenn man den Hafen als Bestimmungsort im Bestimmungsland betrachten mag, auch CFR und CIF.
In all diesen Klauseln hat der Verkäufer den Transport und alle Nebenkosten bis zum genannten Ort zu bezahlen: CPT Hafen Santos, DAP Hafen Santos oder CIP Hafen Santos bedeuten alle, dass der Verkäufer alle Kosten bis zum Hafen in Santos, bei Seetransport eben bis an den Hafenkai, zu zahlen hat. Ebenso die Exportabwicklung. Sozusagen herrscht hier kalkulatorischer Gleichstand.
Unterschiede auf einen Blick
Beim Vergleich von verschiedenen Klauseln für eine Frei-Haus-Lieferung sind drei wichtige Punkte zu betrachten:
- Lieferort, Transportrisiken und Versicherung
- Entladekosten
- Importabwicklung
Die D-Klauseln (DAP, DPU, DDP)
- Wird eine D-Klausel verwendet, trägt der Verkäufer das Transportrisiko bis zum benannten Ort. Erst, wenn die Ware auch dort bereitgestellt wird, hat der Verkäufer seine kaufrechtliche Lieferpflicht erfüllt. Eine Versicherungspflicht besteht nicht, weil der Käufer ja kein Risiko trägt.
- Beim Term DAP sowie DDP ist entladebereit, bei DPU entladen vom Transportmittel zu liefern. Nur bei DPU hat also der Verkäufer die Entladung zu organisieren bzw. zu bezahlen, bei DAP und DDP muss der Käufer die Entladung übernehmen.
- Die Importabwicklung hat stets der Käufer abzuwickeln – außer beim Term DDP. Bei DDP fällt dies dem Verkäufer zu. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht nur Formalitäten im Versendeland hat, sondern auch noch die Kosten für Formalitäten sowie alle Abgaben (insbesondere Steuern und Zölle).
Die C-Klauseln (speziell CPT, CIP)
- Bei den multimodalen C-Klauseln CPT und CIP trägt der Verkäufer das Transportrisiko nur bis zum Ort der Übergabe an den ersten Frachtführer (gemeint ist ein rechtlich selbständiges Frachtunternehmen). Er liefert also schon bevor die Ware so richtig auf die Reise geht, sobald sie dem ersten Frachtführer übergeben wurde – obwohl er die Kosten und Nebenkosten für die Fracht bis zum Bestimmungsort trägt. Bei einem Transportschaden liegt der Ärger also beim Kunden! Er hat den Schaden und muss den Rechnungsbetrag zahlen. Allerdings muss der Verkäufer beim Term CIP eine Versicherung über alle Risiken und 110 % des Ankunftswertes (Vertragspreis inklusive aller Voraus-, Schluss- und Nebenzahlungen) zugunsten des Kunden abschließen. Das entsprechende Versicherungspapier (Versicherungszertifikat oder -police) muss er ebenfalls bereitstellen. Achten Sie darauf, dass die Versicherung mindestens den Transportzeitraum und die gesamte Strecke bis zum Bestimmungsort umfasst.
- Die Entladung geht zu Lasten des Käufers, außer der Verkäufer hat die Entladung schon im Frachtvertrag mit dem Frachtführer vereinbart. Dann darf diese dem Kunden auch nicht mehr in Rechnung gestellt werden, sondern ist schon vom Rechnungspreis gedeckt.
- Die Importabwicklung trifft den Käufer.
Da die Klauseln CIF und CFR Schiffsklauseln sind, sollten sie tendenziell nur noch für Schüttgut verwendet werden. Weitere Besonderheiten? Im nächsten Artikel soll es um die Verwicklungen der Importabwicklung insbesondere bei Frei-Haus-Lieferungen gehen.
Fragen beantworten AEB Experten dazu gerne – entweder ganz individuell oder im Online-Seminar. Dort sind alle willkommen, die Geschäftsabschlüsse verhandeln oder Transporte organisieren und in diesem Zusammenhang auch geeignete Lieferbedingungen auswählen müssen.
Praxistipp: AEB bietet verschiedene Online-Seminare zum Thema Incoterms ® 2020 an. Entscheiden Sie selbst, ob Sie einen halbtägigen Überblick wünschen oder sich lieber 90 Minuten in Spezialhemen vertiefen, wie Ihre Möglichkeiten für „Ab Werk“ oder „Frei Haus“ beziehungsweise, ob Sie die C-Klauseln unter der Lupe nehmen wollen.
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