Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und des Länderverzeichnisses 2021
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 vom 21. September 2020 Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur beschlossen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dies hat Auswirkungen auf das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Eine tabellarische Übersicht der neuen Warennummern wird derzeit durch Destatis aufbereitet.
Alle Änderungen stehen als Gesamtpaket zum Download bereits zur Verfügung:
Änderungen im PDF-Format oder als Excel-Tabelle:
Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird der Warenverkehr für Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) und Nordirland neu geregelt. Um Grenzabfertigungen zwischen der Republik Irland und Nordirland zu vermeiden, werden Warenlieferungen für Nordirland aus der EU-27 wie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt und erhalten den Ländercode XI. Bei Ausfuhren nach Großbritannien soll der Ländercode XU verwendet werden.GB bleibt als Kennzeichen im Länderverzeichnis weiterhin erhalten, da dies unter anderem für die Angabe des Ursprungslandes notwendig bleiben wird.
Destatis fasst die Änderungen zu Extrastat, Intrastat, Ausfuhranmeldungen und Ursprungsangaben auf der Website Zollrechtliche Folgen aus dem Brexit zusammen.
Was müssen Sie in den Anwendungen der AEB beachten?
- Ab Mitte Dezember veröffentlicht AEB einen gesonderten Beitrag in der Community und erläutert die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Warennummern manuell oder automatisiert ersetzen können.
- Für die Anpassungen der Ländercodes in Zollanmeldungen für Großbritannien, Nordirland oder britische Sondergebiete (Kanalinseln, Isle of Man, Akrotiri und Dhekelia) liegt noch keine offizielle Information durch die Zollverwaltung vor. Sobald eine ATLAS-Teilnehmerinfo für eine Klarstellung zur Verwendung der Ländercodes sorgt, kann AEB Ihnen mehr Informationen für die Umsetzung in den Anwendungen bzw. in den Schnittstellen weitergeben.
Online-Seminar: Der Weg zur richtigen Warennummer
Sie wollen Ihre Warennummern überprüfen? Johannes Lieb zeigt in einem halbtägigen Online-Seminar, was Sie beim Einreihen in den Warentarif beachten müssen. Überprüfen Sie Ihre Zolltarifnummern (Export) und/oder Codenummern (Import), um falsche Steuerfestsetzungen zu verhindern und unerlaubte Ausfuhren zu vermeiden.
>> Zum Online-Seminar. Der Weg zur richtigen Warennummer am 8. Dezember-
Guten Morgen Frau Ullrich, vielen Dank für Information über die gültigen Waren-Nr. ab 2021, Da diese als ZIP Datei angelegt ist, ist die Anzeige nicht lesbar. Kann man dies ändern?MfGTania Schwarz-Krüger0 -
Hallo Frau Schwarz-Krüger, Destatis hat mittlerweile auf seiner Website auch andere Dateien zur Übersicht zur Verfügung gestellt. Sind Sie so freundlich und prüfen folgende Links auf der Seite: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2021Dort sind .pdf-Dokumente und Excel-Listen verfügbar. Ich füge den Link für andere Community-Mitglieder in den oberen Beitrag direkt mit ein.Viele GrüßeKerstin Ullrich,AEB Service & Support0
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