Rechtlich aktuell geprüft: Sanktionslisten, kritische Güter und Länderembargos – Aktualisierungen im September und Oktober 2020
Mit Compliance Screening von AEB werden diese Personen berücksichtigt, wenn Sie gegen die EU Consolidated Financial Sanctions List (CFSP) prüfen. In dieser konsolidierten Datenbank der EU sind alle Personen, Organisationen oder Unternehmen erfasst, gegen die Finanzsanktionen in der EU bestehen. Sie speist sich zum einen aus den sogenannten Antiterrorverordnungen - darunter sind die EU-Verordnungen 881/2002 (Al-Qaida), 2580/2001 (sonstiger Terrorismus) und 753/2011 (Taliban) zu verstehen. Zum anderen führen aber auch diverse länderbezogene Embargoverordnungen der EU in ihren Anhängen Sanktionslisten, für die bestimmte Einschränkungen bestehen. Diese werden ebenfalls in der CFSP aufgenommen. Momentan sind unter anderem in den Embargoverordnungen zu Iran, Nordkorea, Russland/Ukraine, Südsudan und jetzt eben auch Belarus, solche Personenembargos zu finden.
AEB spielt tagesaktuell die Listen ein, die Sie beispielsweise über Reguvis (ehem.BANZ) oder DowJones beziehen. Sie können sich also darauf verlassen, dass Sie, wie im Fall von Belarus, mit unverzüglicher Wirkung gegen die sanktionierten Personen, Organisationen oder Unternehmen prüfen.
Auch die Sanktionen gegen Libyen, die von der EU aufgrund von Verstößen gegen das UN-Waffenembargo am 20. September verhängt wurden, oder die erweiterten Restriktionen gegen Al-Qaida/IS vom 17. September wurden selbstverständlich berücksichtigt. Ebenso wie gegen die Ukraine vom 10. September.
EU Compliance Screening
Oktober
September
Verlängerung von Sanktionen:
Al Qaida/IS:
Am 20. Oktober hat der Rat der EU beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern.
Republik Guinea:
Am 23. Oktober hat der Rat der EU beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen die Republik Guinea bis zum 27. Oktober 2021 zu verlängern.
Republik Moldau:
Am 29. Oktober hat der Rat der EU beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern.
Am 09. Oktober 2020 gab es umfangreiche Änderungen auf der amerikanischen Unverified List:
Außerdem wurden im September und Oktober 2020 folgende Aktualisierungen bzw. Änderungen der US-amerikanischen SDN-Liste umgesetzt:
Oktober
September (Nachtrag)
(Systeminfo)
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare