Holzverpackungen bieten häufig Grund für Beanstandungen
Verpflichtend ist eine ISPM-15-Markierung bei Holzverpackungen. Damit wird nachgewiesen, dass diese aus entrindetem Holz hergestellt werden und einer phytosanitären Behandlung unterzogen wurden. In Deutschland wird dazu eine Hitzebehandlung verwendet. Damit soll eine ungehinderte Ausbreitung von Schadorganismen, wie der braunmarmorierten Stinkwanze verhindert werden. Die ISPM-15-Markierung lässt außerdem eine Rückverfolgbarkeit bis zum Hersteller zu.
Einzelne Staaten können erweiterte Anforderungen an Holzverpackungen stellen. Australien beispielsweise führt Deutschland auf einer Risikoliste für einzelne Schädlinge. Dort sind dann zusätzliche Behandlungen durch Begasung erforderlich.
Dem IPS-Standard sind im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) mehr als 181 Staaten beigetreten. Geregelt wird dort Verpackungsmaterial aus Massivholz zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren, wie z. B. Paletten, Kisten oder Verschläge, aber auch Stauholz wie z. B. einzelne Holzstücke und Keile zum Befestigen der Waren in Containern. Das Julius-Kühn-Institut stellt auf seiner Website umfangreiche Informationen zur Verfügung, u.a. eine Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15.
Das BMEL weist in seinem Erinnerungsschreiben daraufhin, dass es bei Beanstandungsmeldungen zu erheblichen Kosten oder Strafen für die Importeure, z. B. in den USA kommen kann.
Einzelne Staaten können erweiterte Anforderungen an Holzverpackungen stellen. Australien beispielsweise führt Deutschland auf einer Risikoliste für einzelne Schädlinge. Dort sind dann zusätzliche Behandlungen durch Begasung erforderlich.
Dem IPS-Standard sind im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) mehr als 181 Staaten beigetreten. Geregelt wird dort Verpackungsmaterial aus Massivholz zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren, wie z. B. Paletten, Kisten oder Verschläge, aber auch Stauholz wie z. B. einzelne Holzstücke und Keile zum Befestigen der Waren in Containern. Das Julius-Kühn-Institut stellt auf seiner Website umfangreiche Informationen zur Verfügung, u.a. eine Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15.
Das BMEL weist in seinem Erinnerungsschreiben daraufhin, dass es bei Beanstandungsmeldungen zu erheblichen Kosten oder Strafen für die Importeure, z. B. in den USA kommen kann.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare