Deutschland: Zahlungsfrist der Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab Dezember 2020 verlängert
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben vom 6. Oktober 2020 den Anwendungszeitpunkt ab dem 1. Dezember 2020 bekanntgegeben.
In dem beigefügten Beispiel wird der Zeitraum erläutert: Dies bedeutet konkret, dass der Fälligkeitstermin für Einfuhren des Aufschubzeitraums Dezember einheitlich vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021 verschoben wird. Die Fälligkeitstermine für anschließende Aufschubzeiträume verschieben sich entsprechend.
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