Review zum AEB Stammtisch: Das neue Exportkontrollrecht der VR China
Dass die VR China Schritt für Schritt ein eigenes Exportkontrollrecht aufbaut, ist schon länger ersichtlich. Dazu installierte die VR zum einen eine eigene Sanktionsliste (die noch gefüllt wird) und kündigte verschiedene Güterlisten an. Diese dürften zum Teil international bekannten Listen beispielsweise im Bereich Dual-Use ähneln. Zum Teil sieht
China auch weitere kontrollierte Güterlisten, wie die Nuclear List oder Military List vor.
China legt Rechtsgebiete fest
Viele haben sich im Vorfeld gefragt, ob die VR China extraterritorialen Anspruch für die neue Exportkontrollgesetzgebung erheben wird – analog zum US-Re-Exportkontrollrecht. Dies scheint inzwischen weitgehend geklärt: Am 17. Oktober endete die dritte Lesung und die Nachrichtenagentur Xinhua veröffentlichte, dass ein Gesetz zur Exportkontrolle mit detaillierten Bestimmungen zu Exportkontrolllisten und -maßnahmen am 1. Dezember in Kraft treten wird. Demnach könne China „Gegenmaßnahmen gegen jedes Land oder jede Region ergreifen, das Exportkontrollmaßnahmen missbrauche und eine Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas darstelle“. Explizit Teil der Exportkontrolle ist dabei auch die technische Dokumentation in Bezug auf die unter das Gesetz fallenden Güter.
Zum Anwendungsbereich des neuen Exportkontrollgesetzes steht in Artikel 2 Satz 3, dass dieser sich auf die Exporte aus China und die Exporte, die die natürlichen und juristischen Personen mit der chinesischen Staatsangehörigkeit tätigen, beschränkt. In Artikel 45 werden Sonderfälle bezüglich Re-Exporten aus Zolllagern oder Freihandelszonen ergänzt. Regelungen, wie im US-Re-Exportkontrollrecht, z.B. die de-minimis-Regel gibt es nicht. Insofern ähnelt das neue chinesische Exportkontrollrecht eher dem europäischen als dem US-amerikanischen.
Chinesische Anforderungen in die Praxis bringen
Doch was bedeutet dies nun konkret? In jedem Fall wird AEB sobald Sanktionslisten oder auch Güterlisten in Englisch vorliegen, diese in die Compliance and Risk Management Lösungen integrieren. Unternehmen, die daran interessiert sind, können sie implementieren und lizenzieren lassen. Das ermöglicht diesen Unternehmen mit einer chinesischen Niederlassung, Tochter oder Mutter alle Exporte aus China mit dem gültigen Exportkontrollrecht abzugleichen. Über die Verwaltung von Genehmigungen in AEB Lösungen sind ebenfalls viele rechtlichen Szenarien abbildbar und damit auch automatisiert abprüfbar. Gespannt verfolgt AEB daher, wann die offiziell freigegebenen Listen und Übersetzungen vorliegen. Auf dieser Grundlage können dann auch Sie Ihre Exporte aus China und ggf. den Handel der kontrollierten Waren überwachen.
Keinen Stammtisch verpassen
Der virtuelle Stammtisch ist exklusiv für AEB-Kunden und ein fester Bestandteil im gemeinsamen Austausch. Er findet jeden dritten Donnerstag im Monat statt. Immer von 13:00-14:00 Uhr. Registrieren Sie sich einfach über das Formular für weitere Termine.
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