Zolltechnisch korrekt abgewickelt: Ihre Möglichkeiten bei Retouren und Reparaturen
Für viele Unternehmen ist es nicht selbstverständlich: Was tun, wenn ein Kunde aus einem Drittstaat eine Ware zur Reparatur zurücksendet? Oder eine Retoure einreicht?
Zollverfahren im Überblick:
-
Abfertigung zum freien Verkehr
Sie überführen die Sendung in der Standardabwicklung in den freien Verkehr. In diesem Fall darf die Ware im Ausland verändert worden sein und es müssen keine Fristen eingehalten werden. In diesem Fall können Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer auf Ihr Unternehmen zukommen.
Hat Ihr Geschäftspartner einen Präferenznachweis beigefügt, fallen bei der Einfuhr keine oder reduzierte Zollabgaben an. Bitte beachten Sie, dass in vielen Freihandelsabkommen keine Präferenz für eigene (EU) Ursprungserzeugnisse vorgesehen ist. Ausnahmen ist beispielsweise die Schweiz.
>> Mehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr unter zoll.de
Abfertigung zum freien Verkehr als Rückware
Alternativ können Sie die Waren als Rückware importieren. Es fallen weder Zollabgaben noch Einfuhrumsatzsteuer an. Die Abfertigung als Rückware ist allerdings nur innerhalb der Frist von drei Jahren möglich. Die vorhergehende Ausfuhr und dass die Ware von da an nur benutzt und nicht verändert wurde, muss belegt werden (Nämlichkeitsnachweis).
>> Mehr zu Rückwarenabwicklung unter zoll.de
-
Abfertigung mit aktiver Veredelung
Im Verfahren der aktiven Veredelung können Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union zur Durchführung von Veredelungsarbeiten und Reparaturen eingeführt werden, ohne dass Abgaben erhoben oder handelspolitische Maßnahmen angewandt werden. Die Ware steht dann unter zollamtlicher Überwachung und eine Wiederausfuhrfrist ist einzuhalten. Außerdem muss eine Sicherheit hinterlegt werden. Dazu ist entweder eine förmliche Bewilligung notwendig oder bei einmaligen Vorgängen, kann die Bewilligung mit der Zollanmeldung beantragt werden.
>> Mehr zur aktiven Veredelung unter zoll.de
AEB Experte Johannes Lieb wird zu diesem Thema immer wieder befragt und gibt Tipps zur Zollwertberechnung, den richtigen Verfahren und zu den Zollprozessen. Er hält Fachseminare und kommt auch gerne in Ihr Unternehmen. Fragen Sie ihn nach einem individuellen Termin (seminare@aeb.com) oder bringen Sie Ihre Fragen zu einem der nächsten Seminare mit:
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare