Zollbefreiungen für Kambodscha wegen Menschenrechtsverletzungen aufgehoben
Die Rücknahme des präferenziellen Zugangs zum EU-Markt betrifft rund 20 % der kambodschanischen Ausfuhren, meldet die Europäische Kommission. Kambodscha darf diese Waren zwar weiterhin in die EU ausführen, allerdings unterliegen sie dann den allgemeinen Zollsätzen, die für alle anderen Mitglieder der Welthandelsorganisation gelten. Die restlichen 80 % der kambodschanischen Ausfuhren erhalten weiterhin einen präferenziellen (zoll- und kontingentfreien) Zugang zum EU-Markt.
Die Kommission versucht die Zusammenarbeit mit Kambodscha fortzuführen und ist sich auch der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt Kambodschas bewusst. Doch da seit dem Beschluss der EU über eine teilweise Rücknahme der Präferenzregelungen im Februar 2020 die notwendigen Schritte gegen Menschenrechtsverletzungen nicht vorgenommen wurden, sieht sich die EU nun zu diesem Schritt gezwungen. Erste Fortschritte wurden bei der Beilegung von Landstreitigkeiten im Zuckersektor und in Bezug auf Arbeitnehmerrechte hervorgehoben, doch bezüglich politischer Freiheiten, Wiederherstellung der demokratischen Oppostion und dem Prozess nationaler Aussöhnung besteht noch Nachholbedarf. Kann Kambodscha wie gefordert nachbessern, wird die Regelung „Alles außer Waffen“ (Everything But Arms, EBA) als Teil des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU für Kambodscha wieder wirksam.
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>> Handelsbeziehungen zwischen der EU und KambodschaBitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
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