Warenkatalog für US-Strafzölle wird geändert
Der Hauptfokus der Mitteilung über die Änderungen liegt auf EU-Ländern, die über Besitzanteile an Airbus verfügen: Das Vereinigte Königreich, Spanien, Frankreich und Deutschland. In einzelnen Abschnitten sind übergreifend auch die übrigen EU-Länder betroffen.
Das US-Handelsministerium verkündet auf seiner Website am 12. August The changes are modest. Hinzugekommen ist der Part 16 mit Marmeladen oder Fruchtaufstrichen aus Frankreich und Deutschland. Im Großen und Ganzen sind die bestehenden Produktlisten und zugehörigen Zusatzzölle gleichgeblieben. Alle Änderungen finden Sie zusammengefasst in der Mitteilung im „Annex II Section 1 – Descriptive List of Changes“.
Mittlerweile hat die EU Kommission in einer Pressemitteilung vom 24. Juli 2020 angekündigt, dass die Regierungen von Frankreich und Spanien die Bedingungen der Anschubinvestitionen für den Airbus Konzern ändern werden und damit den Bedingungen der WTO vollumfänglich nachkommen. Angekündigt wird in einem Zuge das WTO-Urteil im Streitfall um Boing-Subventionen. EU-Handelskommissar Phil Hogan stellt klar: „Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die EU bereit sein, ihre eigenen Sanktionsrechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.“ Doch grundsätzlich hofft die EU auf Verhandlungen.
Sind Ihre Waren betroffen?
Nutzen Sie für die Recherche die Datenbank der EU Kommission: Market Access Database und dort den Eintrag zu Tariffs and Rules of Origin. Geben Sie das Land und die Warennummer mit vier oder sechs Stellen ein. Die acht- oder zehnstelligen Warentarifnummern aus der Ergebnisliste sind verlinkt und enthalten einen Eintrag unter Formula Notes „Products of Germany are subject to an additional duty of 25 %“.
Das US-Handelsministerium verkündet auf seiner Website am 12. August The changes are modest. Hinzugekommen ist der Part 16 mit Marmeladen oder Fruchtaufstrichen aus Frankreich und Deutschland. Im Großen und Ganzen sind die bestehenden Produktlisten und zugehörigen Zusatzzölle gleichgeblieben. Alle Änderungen finden Sie zusammengefasst in der Mitteilung im „Annex II Section 1 – Descriptive List of Changes“.
Mittlerweile hat die EU Kommission in einer Pressemitteilung vom 24. Juli 2020 angekündigt, dass die Regierungen von Frankreich und Spanien die Bedingungen der Anschubinvestitionen für den Airbus Konzern ändern werden und damit den Bedingungen der WTO vollumfänglich nachkommen. Angekündigt wird in einem Zuge das WTO-Urteil im Streitfall um Boing-Subventionen. EU-Handelskommissar Phil Hogan stellt klar: „Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die EU bereit sein, ihre eigenen Sanktionsrechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.“ Doch grundsätzlich hofft die EU auf Verhandlungen.
Sind Ihre Waren betroffen?
Nutzen Sie für die Recherche die Datenbank der EU Kommission: Market Access Database und dort den Eintrag zu Tariffs and Rules of Origin. Geben Sie das Land und die Warennummer mit vier oder sechs Stellen ein. Die acht- oder zehnstelligen Warentarifnummern aus der Ergebnisliste sind verlinkt und enthalten einen Eintrag unter Formula Notes „Products of Germany are subject to an additional duty of 25 %“.
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