Türkischer Zoll untersucht Wirksamkeit von Anti-Dumpingmaßnahmen
Die IHK empfiehlt Unternehmen auf Ihrer Website abzuwägen, ob sie sensible Geschäftsdaten, die im Fragebogen erhoben werden, offenlegen möchte. Nur durch sorgfältiges Ausfüllen können Unternehmen allerdings die Chance bewahren von den Antidumpingmaßnahmen ausgenommen zu werden. Die Frist zur Ausfüllung wurde bis zum 21. August 2020 verlängert.
Die Sicherheitsleistung beträgt bezogen auf den CIF-Wert:
- HS-Position 54.07: 110 Gramm oder mehr/pro Quadratmeter: 70,44 %
- HS-Position 54.07: weniger als 110 Gramm pro Quadratmeter: 21,13%
- HS-Position 55.13: 44 %
- HS-Position 55.14: 44 %
- HS-Position 55.15: 44 %
- HS-Position 55.16: 44 %
Die Türkei hat diese Untersuchung angestrengt, um eine Umgehung von Antidumping-Zöllen gegen Textilwaren mit Ursprung in China festzustellen. Angeschrieben wurden auch europäische Unternehmen aus Italien, Spanien. Bulgarien, Polen und Griechenland.
Hintergrund sind offenbar ursprünglich gegen China und andere asiatische Länder verhängten Anti-Dumping-Zölle und deren vermeintliche Umgehung über die genannten EU-Staaten.
Die IHK Stuttgart informiert zusätzlich, dass der Gesamtverband textil+mode und der DIHK bereits das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und die EU-Kommission informiert haben, aber mit einer zeitnahen Aufhebung der Maßnahmen nicht zu rechnen sei.
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