Servicepaket August 2020
Für alle Anwendungen
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Sichere Passwortrichtlinien: Wenn Sie ein neues Passwort vergeben, muss dieses mindestens 10 Zeichen beinhalten. Damit erhöht AEB für die Unternehmen den Sicherheitsstandard von Internetzugängen. Ihr Passwort muss außerdem wenigstens fünf verschiedene Zeichen enthalten, wenigstens eine Ziffer (0,1, …9), es darf nicht nur aus Ziffern bestehen und bereits verwendete Passwörter können nicht wiederverwendet werden.
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Neuer Browser zulässig: Ab sofort können Sie die Anwendungen von AEB über das Internet auch mit dem Microsoft Edge Chromium (seit Januar 2020) nutzen. Damit ist dieser neben Google Chrome und Firefox ein weiterer Browser, den AEB empfiehlt. Auch der Internet Explorer 11 ist weiterhin zulässig. Die integrierte Passwortverwaltung im Microsoft Edge Chromium sollten Sie für die Anwendungen von AEB aus Sicherheits- und technischen Gründen nicht verwenden. Die Systemvoraussetzungen werden zeitnah angepasst.
- Öffnet sich z.B. ein Pop-up-Fenster in Ihrer Anwendung, das Sie im Vordergrund bearbeiten, wird dieses ab sofort vor einem helleren Hintergrund dargestellt. Damit bleiben die dahinter liegenden Informationen deutlicher lesbar.
Compliance Screening
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Es gibt ein neues Dateiprüfformat: Smart. Dieses vereinfacht für Sie die Erstellung Ihrer Adressdatei. Definieren Sie vorab selbst die Kopfzeile und legen fest, welche Spalten in welcher Reihenfolge verwendet werden sollen. Das reduziert die bisher erforderlichen 38 Spalten auf bis zu minimal zwei Spalten (Referenz; Name). In der aktualisierten Schnittstellenbeschreibung finden Sie die Anleitung zur Erstellung der Datei mit praktischen Beispielen. Bei einer Dateiprüfung einer Smart-Datei wählen Sie dann für den Upload das Dateifomat Smart vorab aus.
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Referenznummer: Bei der Einzel-Adressprüfung können Sie nun automatisch eine eindeutige Referenznummer generieren lassen. Dazu aktivieren Sie im Compliance-Profil die Option Referenz generieren. Das Referenz-Feld in der Einzel-Adressprüfung wird dann schreibgeschützt dargestellt. Um Ihr Compliance-Profil zu bearbeiten, benötigen Sie die Rechte eines Administrators (I_Complianceadmin).
- Nutzen Sie Export Filing: ATLAS von AEB, dann können Sie nun die Beteiligten an Ausfuhren direkt mit Ihren Compliance-Einstellungen prüfen. Mehr Details dazu finden Sie im unteren Abschnitt unter Export Filing: ATLAS: Anbindung der Sanktionslistenprüfung.
Export Filing: ATLAS
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Ausfuhrunterlagenprüfung: Einige TARIC-Maßnahmen erfordern die Meldung von Zusatzcodes abhängig von Land und Warennummer. Das kann beispielsweise bei der Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe notwendig sein. Verwenden Sie die Ausfuhrunterlagenprüfung auf Basis TARIC, werden Ihnen in Ihren Positionen jetzt auch die Zusatzcodes zu TARIC-Maßnahmen angezeigt. Wählen Sie diese aus, übernimmt Export Filing: ATLAS den Zusatzcode automatisch in die Grunddaten der Position.
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Anbindung an eigene Sanktionslistenprüfung: Wenn Sie auch Compliance Screening von AEB nutzen, können Sie für die Sanktionslisten-Prüfungen in Export Filing: ATLAS auf die bestehenden Prüfeinstellungen aus Ihrem Compliance-Profil zugreifen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit Treffer dort nachweislich zu bearbeiten, für Exporte auch die Good-Guys zu nutzen oder die verwendeten Sanktionslistenlisten zu konfigurieren. Dann können Sie diese Prüfungen bei Außenwirtschaftsprüfungen nachweisen. Die Anbindung übernimmt AEB für Sie im Rahmen eines Projekts. Für die Prüfungen fallen im Rahmen Ihres Vertrages mit AEB anschließend die Kosten der Adressprüfung an. Wenn Sie Interesse an dieser Funktion haben, wenden Sie sich an den AEB Support.
- Ermächtigter Ausführer: Sie haben die Möglichkeit die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer (EA) in Ihren Firmenstammdaten zu hinterlegen. Dürfen Sie im Rahmen ihrer Bewilligung vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. ohne Wertgrenze selbst ausfertigen, setzen Sie in Ihren Firmenstammdaten den Haken im Feld Vorausbeh. WVB A.TR. In einem A.TR erscheint dann im Feld 8 Bemerkungen automatisch der Hinweistext Vereinfachtes Verfahren.
(Systeminfo)
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Hallo Fr. Ulrich, bzgl. dem Ermächtigter Ausführer, muss hierfür in den Stammdaten eine neue Bewilligung "Ausfuhr" angelegt werden?Welche Auswirkungen hat das wenn die Bewilligungsnummer hinterlegt wird? Wird die Nummer irgendwo angedruckt?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.Viele Grüße
David Breg0 -
Hallo Herr Breg, diese Bewilligung wird weiterhin nicht in ATLAS gemeldet, deshalb muss sie auch nicht unter den Bewilligungen Ausfuhr angelegt werden.Sie ist weder für den Zoll sichtbar, noch wird sie auf einem ABD angedruckt.Warum es dennoch Sinn macht, sie in den Firmenstammdaten zu hinterlegen, erfahren Sie in unserer überarbeiteten FAQ zum Ermächtigten Ausführer.Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Wochenausklang.Freundliche GrüßeThomas PaulusAEB Service & Support0 -
Hallo Hr. Paulus, vielen Dank für die Erklärung.Leider fehlt uns in den Firmenstammdaten unter dem Reiter ATLAS die Rurik "EA Bewilligung", unter "AEO Bewilligung" wird nichts mehr angezeigt, deswegen meine Frage bzgl. der neuen Bewilligung Ausfuhr.Viele GrüßeDavid Breg0 -
Hallo Herr Breg, das Servicepaket August wird in Ihrem Fall am kommenden Sonntag, den 23.August eingespielt.Deshalb können Sie diese Funktionalität erst ab Montag, den 24. August sehen.Bis dahin wünschen wir Ihnen ein entspanntes Wochenende.Freundliche GrüßeThomas PaulusAEB Service & Support0 -
Hallo Hr. Paulus, danke für die Info, das wünsche ich Ihnen auch.Viele GrüßeDavid Breg0
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