Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Zoll warnt vor neuen Betrugsmaschen
Der Zoll warnt in einer Pressemitteilung vor Betrügern, die versuchen unrechtmäßig Zahlungen von Firmen zu erhalten.
- Mit einer Bandansage, die den Nummernblock des Stuttgarter Hauptzollamtes verwendet (0711 922-X) wird mitgeteilt, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege. Durch Zahlung auf ein Treuhandkonto soll dann das drohende Gerichtsverfahren abgewendet werden.
>> In einer Pressemitteilung verweist der Zoll darauf, dass bei Vollstreckungsaufträgen keine Bandansagen zum Einsatz kommen.
- Im Raum Hamburg berichten Personen über Kontaktversuche mittels eines fingierten Rechtsantwaltsschreibens und einem beigefügten Brief des Zolls. Dieser ist mit einem korrekten Briefkopf des Zolls versehen. Im Text wird dann zur Zahlung von „Transferabgaben“ für einen Bargeldgewinn aufgefordert.
>> Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, prüfen Sie das Schreiben ggf. gemeinsam mit Ihrem Zollamt.
- In betrügerischen E-Mails werden die Empfänger aufgefordert Zoll oder Steuern an den Zoll mittels eines Prepaid-Zahlungsdienstleisters zu überweisen.
>> Der Zoll fordert Zahlungen grundsätzlich nicht über anonyme Zahlungsdienstleister an.
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