INF-Formulare im EU Trader Portal: Nicht alle EU-Länder ziehen mit
Laut der IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hat die Generalzolldirektion den DIHK informiert, dass Finnland, Belgien, die Niederlande und Slowenien das elektronische System INF in ihren Staaten nicht anwenden. Dort ist die technische Umsetzung noch nicht abgeschlossen.
Derzeit bedeutet das, dass aus diesen Staaten weiterhin Papier-Vordrucke INF ausgestellt und verwendet werden. Andererseits können Zollstellen in diesen Staaten nicht auf INF im elektronischen System zugreifen und z.B. einen Ausgang von Waren aus der EU nicht im elektronischen System INF bestätigen.
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Guten Morgen Frau Ullrich,wie und mit welchen Zolldokumenten müssen bzw. können wir hier verfahren:Einkauf und Einfuhr von gebrauchten Waren ex China nach D, Weitertransport nach A zur Veredelung, Rücktransport nach D und Weiterverkauf der Waren in die TR; welche Zolldokumente müssen in D erstellt werden, damit wir nicht den kompletten Zoll bezahlen müssen bzw. rückerstattet bekommen? Welche Dokumente müssen von D nach A und zurück erstellt werden? Vielen Dank für Ihre Infos0
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