In diesen Fällen brauchen Sie T2L- oder T2LF-Dokumente
- T2L: Wird für Warentransporte gebraucht, die das Steuergebiet der Union nicht verlassen.
- T2LF: Wird für Warentransporte gebraucht, wenn das Versendungs- oder Bestimmungsland nicht zum Steuergebiet der Union gehört.
- der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Versenders beziehungsweise des Beteiligten, soweit er nicht der Versender ist
- die zuständige Zollstelle
- Anzahl, Art, Zeichen und Bezugsnummern der Packstücke
- Bezeichnung der Waren
- Bruttogewicht in Kilogramm
- Wert der Waren
- gegebenenfalls die Containernummern
- die Kurzbezeichnung "T2L" oder "T2LF"
- handschriftliche Unterschrift des Beteiligten
- Die Rechnung oder das Beförderungspapier darf sich dabei nur auf Unionswaren beziehen.
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Hallo Frau Ullrich,
aktuell weisen wir den den zollrechtlichen Status von Unionswaren mit den T2L bzw. T2LF-Begleitdokumenten aus.
Ist es richtig, dass wir diesen Nachweis auch per Rechnung oder auch Beförderungspapier erbringen können?
Das T2L bzw. das T2LF wird aktuell bereits vor der Verladung ausgestellt. Wie verhält es sich bei der Rechnung? Diese können wir erst nach der Verladung erstellen und dem Zollamt vorlegen.
Wird ein Bill of Lading (BL) als Beförderungspapier vom Zoll akzeptiert?
Herzlichen Dank
Liane Hildebrandt
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Hallo Frau Hildebrandt,
gehen Sie mit diesen Fragen direkt auf Ihr Zollamt zu.
Die Angaben aus diesem Artikel zum T2L und T2LF sind dem verlinkten Fachbeitrag des Zolls entnommen. Dort wird angegeben, welche Angaben auf der Rechnung oder auf dem Schiffsmanifest enthalten sein müssen, damit dieses zum Nachweis des Unionscharakters Ihrer Waren akzeptiert wird. Unter anderem ist die Wertgrenze von 15.000 Euro entscheidend sowie dass nur Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren enthalten sind. Die rechtliche Grundlage finden Sie unter anderem im UZK-DA (EU) 2015/2446 ab Artikel 199 veröffentlicht.
Zum Prozess und dem Bill of Lading (BL) kann ich allerdings nicht weiterhelfen. Alternativ stellen Sie die Frage separat in der AEB Community.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0
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