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Problemterm EXW?! – Incoterms 2020

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Kommentare

5 Kommentare

  • Community-Mitglied 1
    Sehr geehrter Herr Rude,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. 

    Ich habe da eine kleine Anmerkung:

    Bei Variante 1a schreiben Sie:

    Variante 1 a)
    Noch einmal die erste Situation: Unternehmen V hat seine Waren für deutsche / EU-Kunden kalkuliert. Der japanische Großhändler K fragt nun bei V nach einer Lieferung an, und die Ware wird produziert, standardmäßig verpackt, auf Industriepaletten bereitgestellt.  V wickelt die Ausfuhr ab und übernimmt Ausfuhrkontrollmaßnahmen sowie die Zollanmeldung mit einem ABD. Der Kunde beauftragt die Spedition, der Spediteur kommt am vereinbarten Datum, V lässt den LKW beladen, lässt sich das ABD aushändigen und bringt die Ware über die Grenze zum Käufer.

    Kann es sein, dass der letzte Satz nicht vollständig ist?:

    ...
    Der Kunde beauftragt die Spedition, der Spediteur kommt am vereinbarten Datum, V lässt den LKW beladen, "der Spediteur" lässt sich das ABD aushändigen und bringt die Ware über die Grenze zum Käufer.

    MfG 
    N.Gottschalk



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  • Clemens Rude
    Stimmt. Danke für die Vervollständigung. 
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  • Community-Mitglied 2

    Guten morgen Herr Rude,

    wir haben einen aktuellen Fall, entsprechend Ihrer Variante 1a.

    Aber: Die Verladung erfolgt (bei uns) durch die Spedition (Versand einer Maschine). Und wir wollen sicher gehen, daß wir nicht verantwortlich sind, falls bei der Verladung etwas passiert.

    Wäre in diesem Fall EXW nicht sicherer?


    Danke für Ihre Rückinfo. 

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  • Clemens Rude
    Sehr geehrte Frau Weisser, 

    Stimmt. In diesem Fall sollte natürlich aber auch eine Mithilfe durch Ihr Unternehmen nicht stattfinden. - Das kenne ich häufig bei der Abholung von gebrauchten Anlagen in Produktionsbetrieben. 

    In diesem Fall sollte aber auch kein Export in Drittländer stattfinden, bei dem Sie die Ausfuhr abwickeln. Sonst entsteht nur Verwirrung bei der Abwicklung des Exports. 

    Mit freundlichen Grüßen, 
    Clemens Rude
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  • Thomas Paulus
    Praxistipp: AEB bietet verschiedene Online-Seminare zum Thema Incoterms ® 2020 an. Entscheiden Sie selbst, ob Sie einen halbtägigen Überblick wünschen oder sich lieber 90 Minuten in Spezialhemen vertiefen, wie Ihre Möglichkeiten für „Ab Werk“ oder „Frei Haus“ beziehungsweise, ob Sie die C-Klauseln unter der Lupe nehmen wollen. 

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