Chinas Exportkontrollgesetz: Weiterer Milestone erreicht
Die vergangene Session des NVK war bereits die zweite Beratungsrunde. In der Regel durchläuft ein Gesetz vor der Verabschiedung in China drei Beratungsrunden. Die nächste Session ist für Ende August 2020 vorgesehen – dort ist das Thema Exportkontrolle noch nicht auf der offiziellen Agenda aufgenommen. Daher bleibt der Zeitplan für die weitere Überprüfung und endgültige Verabschiedung des Gesetzes noch unklar.
Mit dem Gesetz verfolgt China zwei Ziele: Einerseits sollen die chinesischen Vorschriften an internationale Standards angeglichen, andererseits die nationale Sicherheit gestärkt werden.
Die wichtigsten Bestimmungen aus dem aktuellen Entwurf des Exportkontrollgesetzes:
Kontrolllisten
In dem Artikel 2 des Entwurfs, der den Geltungsbereich des Exportkontrollgesetzes definiert, werden drei Arten von Exportkontrollgüterlisten genannt:
- Dual-Use-Güter
- Rüstungsgüter und
- Nukleargüter
Der Entwurf enthält keine Güterlisten, aber er sieht einen rechtlichen Rahmen für die weiteren Durchführungsbestimmungen vor, die in der Folge seitens der nationalen Exportkontrollbehörden erlassen werden. Aktuell es ist noch nicht abzusehen, ob dies zusammen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes passiert oder erst im Anschluss.
Rolle eines unternehmensinternen Compliance Programms
In jedem Gesetzesentwurf zur Exportkontrolle – angefangen von Juli 2017 – wurde betont, wie essenziell es für die exportierenden Unternehmen ist, ein wirksames Exportkontroll-Compliance-Programm (ICP) zu etablieren. In dem aktuellen Entwurf (Artikel 14) wird dies als Kriterium für die Gewährung von Erleichterungsmaßnahmen (z.B. allgemeine Ausfuhrgenehmigungen) festgeschrieben. Der neue Entwurf sieht auch vor, dass die Exportkontrollbehörden detaillierte und spezifische Anleitungen entwickeln, wie eine wirksame ICP aussehen soll.
„Unreliable Entity List“
Gemäß Artikel 18 wird Exporteuren verboten Geschäfte mit Importeuren oder Endbenutzern zu tätigen, die auf einer speziellen Kontrollliste aufgeführt sind. Diese Bestimmungen erinnern an die von MOFCOM im Mai 2019 angekündigte "Unreliable Entity“ Liste. Laut dem Entwurf können dort Endbenutzer gelistet werden, die die Endbenutzungskontrollanforderungen verletzen. Diese beinhalten, dass weder der nationalen Sicherheit Chinas Schaden zugefügt werden darf noch kontrollierte Güter für terroristische Zwecke verwendet werden dürfen. Im Entwurf wird nicht ausdrücklich festgehalten, dass diese Liste auf Chinas Sozial-Punkte-System abzielt - Exportkontroll-Experten gehen allerdings genau davon aus.
Exportkontrollbehörden
Gemäß Artikel 19 wird zusammen mit der „Nationalen Exportkontrollbehörde“ auch der chinesische Zoll zur Durchsetzung der Ausfuhrkontrollbeschränkungen eingesetzt. Dieser führt dann gemeinsam mit der nationalen Ausfuhrkontrollbehörde nicht nur Untersuchungen durch, sondern kann gemäß Artikel 40 auch Strafen für Gesetzesverstöße festsetzen.
Sorgfaltsplichten für Dienstleister
Im aktuellen Entwurf wurde eine separate Bestimmung (Artikel 20) hinzugefügt, die es allen Dienstleistern, z.B. Agentur-, Fracht- und Zolldeklaranten, elektronischen Handelsplattformen oder Finanzdienstleistern, verbietet, Unternehmen Dienstleistungen anzubieten, die bereits gegen die Exportkontrollvorschriften verstoßen haben. Dienstleister sind daher gut beraten, bei der Abwicklung von Exportgeschäften noch vorsichtiger vorzugehen und die Entwicklungen im chinesischen Exportkontrollrecht im Blick zu behalten.
Exterritoriale Wirkung des Gesetzes
Artikel 44 sieht ausdrücklich vor, dass Organisationen und Personen außerhalb Chinas haftbar gemacht werden, sollten sie gegen chinesische Exportkontrollvorschriften verstoßen oder die nationale Sicherheit oder Interessen Chinas anderweitig gefährden.
Vorbereitet mit AEB Software
Im Moment ist es für Unternehmen, die in China Geschäfte machen, wichtig, diese Entwicklungen genau zu beobachten und sich auf mögliche Exportkontrollbeschränkungen in der Zukunft vorzubereiten. Eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation sowie effiziente Prozesse sind unerlässlich, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen und eigene Geschäftsfelder nicht zu gefährden. Softwarelösungen für automatisierte Prüf- und Freigabeprozesse können dabei helfen. AEB bietet mit Export Controls von Trade Compliance Management die Möglichkeit auch firmenindividuelle Beschränkungen abzubilden.
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