Verlängerung der Übergangszeit zum Registrierten Ausführer für APS-Staaten
Bislang galt als spätester Umsetzungstermin für diese Staaten der 30. Juni 2020. In der Fachmeldung des Zolls APS: mögliche Verlängerung der Übergangszeit für Anwendung des REX-Systems wird auf das Amtsblatt der EU hingewiesen, in dem die rechtliche Grundlage für eine Verlängerung bis Ende dieses Jahres geschaffen wird.
Nun wurde im Amtsblatt der EU die rechtliche Grundlage für eine Verlängerung geschaffen. Die betroffenen Staaten müssen an die EU-Kommission eine Mitteilung über die Notwendigkeit der Verlängerung bis zum 15. Juli 2020 übermitteln.
Staaten, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, werden auf der Website REX – Registered Exporter system mit dem neuen Umstellungsdatum eingetragen.
Nun wurde im Amtsblatt der EU die rechtliche Grundlage für eine Verlängerung geschaffen. Die betroffenen Staaten müssen an die EU-Kommission eine Mitteilung über die Notwendigkeit der Verlängerung bis zum 15. Juli 2020 übermitteln.
Staaten, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, werden auf der Website REX – Registered Exporter system mit dem neuen Umstellungsdatum eingetragen.
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