Eine gute Grundlage: Präferenzrecht am Tag der Schokolade
Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Freihandelsabkommen geschlossen, die die Grundlage für den zollfreien bzw. zollermäßigten Austausch von Waren der jeweiligen Abkommenspartner untereinander darstellen. Voraussetzung für die Zollbegünstigung ist jedoch die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware. Ob für ein Produkt dieser präferenzielle Ursprung bestätigt werden kann, hängt von der Einhaltung der Listenregeln ab, die in den jeweiligen Freihandelsabkommen unterschiedlich hinterlegt sind; Bei Handelswaren benötigen Sie eine Lieferantenerklärung Ihres Vorlieferanten.
Schritt 1
Prüfen Sie zuerst, welche Zollsätze im Land des Geschäftspartners fällig werden. Je nach Höhe der Importzölle kann es sich lohnen die Präferenzermittlung durchzuführen und zu dokumentieren. Nutzen Sie zur Ermittlung der Zollsätze Market Access Database der EU-Kommission.
Schritt 2
Recherchieren Sie auf WuP-Online des Zolls, ob mit dem Land des Geschäftspartners überhaupt ein Abkommen besteht. Tragen Sie dazu in der Suchmaske den Ländercode ein. Dann erfahren Sie mehr über ein etwaig bestehendes Abkommen, die Listenregeln und die Wortlaute der Ursprungserklärungen.
Im Schokoladenbeispiel prüfen Sie die Verarbeitungslisten zur Position 1806 und können dann entscheiden, ob Ihre Ware mit weniger Zöllen eingeführt werden darf.
Oder direkt ans Ziel
Mehr Automatisierung lässt sich durch Softwareunterstützung erreichen. Mit Origin & Preferences von AEB verwalten Sie die notwendigen Nachweise, kalkulieren Ihre eigengefertigten Produkte und bewerten den Präferenzstatus von Handelswaren.
Immer auf solider Basis
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Übrigens: Mit ein bisschen Schokolade kommt jede Präferenzkalkulation in Schwung. Wir empfehlen dringend, Wettbewerbsvorteile bei einer leckeren Tafel auszurechnen.
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