Russland: Kennzeichnungspflichten für Warengruppen
Seit dem 26. Juni 2020 müssen Produkte in der Eurasischen Wirtschaftsunion, die gentechnisch veränderte Organismen in der Produktion verwenden, gekennzeichnet werden. Die Verordnung dazu finden Sie verlinkt auf der deutschen Website eawu.news, eine Kooperation der russischen AHK und GTAI.
Außerdem baut Russland stringent die Verpflichtung der digitalen Kennzeichnungspflichten aus. Herstellung und Transporte werden dann mit einem DataMatrix-Code nachverfolgbar. Vorgesehen ist es das System bis Ende 2024 auf viele Konsumgüter auszudehnen. Im Internetportal German Trade and Invest erhalten Sie ausführliche Informationen pro Produktgruppe über laufende Pilotprojekten und der obligatorischen Umsetzungsphase.
Zum Beispiel ist ab dem 1. Juli 2020 der Handel, die Herstellung oder der Import von Schuhen ohne Kennzeichnung verboten sowie der Vertrieb von Arzneimitteln. Eine Verlängerung des Pilotprojekts gab es für Milch- und Milchprodukte. Die obligatorische Einführung ist vom 1. Juni 2020 verschoben auf den 1. Januar 2021.
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